Unter welchen Umständen hat der Halter des Kraftwagens für den Schaden zu haften, den sein Wagenführer bei einer eigenmächtig unternommenen Fahrt angerichtet hat? Zur Auslegung des § 7 Abs. 3 des Kraftfahrzeuggesetzes.
Welche Ansprüche stehen dem Mieter eines Ladens zu, wenn der Vermieter oder sein Rechtsnachfolger einen anderen, in nächster Nähe des ersten gelegenen Laden einem Konkurrenten des Mieters überläßt?
1. Sind Schriftleiter und Verleger einer Zeitschrift bei Aufsätzen, die ihnen "zum Abdruck" überlassen werden, zu erheblichen Kürzungen und sonstigen Änderungen der Form, auch zur Zusammenstellung eines Aufsatzes mit abfälligen Besprechungen befugt?
2. Schaden durch vertragswidrige Behandlung eines abzudruckenden Aufsatzes. Wieweit ist solchenfalls dem Verfasser zuzumuten, daß er durch berichtigende Erklärungen auf Verhütung eines drohenden Schadens hinwirke?
Sind auf einen Vertrag, durch den ein Maler sein Gemälde einem Kunsthändler zur Vervielfältigung im Druckverfahren und zum Vertrieb der Nachbildungen überläßt, Grundsätze des Schriftwerksverlages anzuwenden, und zwar derart, daß der Maler künftig dem Kunsthändler keinen Wettbewerb durch "ähnliche" Bilder machen darf?
Kann sich bei einer Schuldübernahme gemäß § 415 BGB. der Übernehmer dem Gläubiger gegenüber auf Irrtum über den Inhalt der übernommenen Verbindlichkeit berufen? Von wann ab gerät der Übernehmer dem Gläubiger gegenüber in Verzug?
1. Zur Frage der Auslegung von Wechselerklärungen und der Ungültigkeit von bedingten Wechselerklärungen.
2. Kann beim Sichtwechsel der Vorlegungsvermerk auch in einer Bedingung bestehen, welche der an den Bezogenen gerichteten Zahlungsanweisung hinzugefügt wird?
3. Welche Wirkungen hat die Versäumung der rechtzeitigen Vorlegung eines Sichtwechsels zur Zahlung für die Verpflichtung des Akzeptanten, wenn der Vorlegungsvermerk im Gewand einer bedingten Zahlungsanweisung erscheint?
Über das Verhältnis des Art. 1 des Reichsgesetzes über Einstellung des Personalabbaues usw. vom 4. August 1925 zu § 24 des Beamtenstatuts der Reichsbank. Wie lange dauert die Befugnis der Reichsbank zum Abbau von Personal?
1. Sind unter den in §. 7 Abs. 2 der Reichs-Gewerbe-Ordnung erwähnten "Landesgesetzen" nur damals noch erst zu erlassende Landesgesetze oder ist darunter das gesamte geltende Landesrecht zu verstehen?
2. Entschädigungspflicht des Staates für aufgehobene wohlerworbene Rechte nach gemeinem Rechte, insbesondere mit Rücksicht auf §. 7 Abs. 2 R.G.O.
3. Begriff der "ausschließlichen Gewerbeberechtigungen" im Sinne des §. 7 Abs. 1 R.G.O.
4. Anfang der Verjährungsfrist für die Entschädigungsansprüche aus §. 7 R.G.O.
5. Kollision verschiedener Verjährungsgesetze in örtlicher und zeitlicher Beziehung.