Hat nach österreichischem Recht der Ehemann Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entsteht, daß ihm durch Tötung seiner Ehefrau deren Dienste im Hauswesen und Gewerbe entgehen?
1. Zum Begriff des "Betriebsunternehmers" im Sinne des § 45 des tschechoslowakischen Kraftfahrzeuggesetzes vom 26. März 1935.
2. Zur Frage der außervertraglichen Haftung des Geschäftsherrn für Personen, deren er sich zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient.
3. Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen sind die Rechtsanwaltsgebühren zu berechnen, wenn in Rechtssachen aus den sudetendeutschen Gebieten oder aus dem Land Österreich in der Verhandlung vor dem Reichsgericht eine Vertretung durch beim Reichsgericht zugelassene Rechtsanwälte stattfindet?
Wird die Ausschlußfrist zur Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes dadurch gehemmt, daß das Kind unrichtigerweise als unehelich in die Matrik eingetragen ist?
1. Gilt die Rechtsnorm des Art. 131 WeimVerf., und zwar mit der Einschränkung durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB., seit der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich auch im Lande Österreich?
2. Zum Begriffe der Betriebsunternehmereigenschaft im Sinne des österreichischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetzes.
1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von Grundwassersenkungen bei Vornahme von Tiefbauten der Pfahlrost, auf dem ein Gebäude errichtet worden ist, in Fäulnis gerät?
2. Welcher Anspruch steht dem geschädigten Eigentümer zu, wenn ihm wegen Gemeinnützigkeit des Baus, bei dem die Grundwassersenkung geschieht, eine Abwehr versagt ist? Welches ist der Inhalt eines solchen Anspruchs? Gegen wen richtet er sich?
3. Welche Grundsätze gelten, wenn mehrere Nachbarn schädigend gewirkt haben und wenn auch der beschädigte Bau nicht einwandfrei war?
1. Gilt § 65 Abs. 3 Satz 2 AktG., wonach ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien unter den dort genannten Voraussetzungen nichtig ist, auch für noch nicht abgewickelte Rechtsgeschäfte dieser Art aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes?
2. Hängt die Nichtigkeit nach § 65 Abs. 3 Satz 2 AktG. davon ab, ob der Erwerb eigener Aktien im einzelnen Falle tatsächlich eine Gefährdung der Gesellschaft, ihrer Gläubiger oder Aktionäre befürchten läßt?
3. Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 15 Abs. 2 AktG.?
1. Kann eine nicht polizeipflichtige Person, die aber in einer Polizeiverfügung mit ihrem Einverständnis als polizeipflichtig behandelt worden ist und die ihr darin aufgetragenen Arbeiten ausgeführt hat, sich darauf berufen, sie habe das als Geschäftsführer für den eigentlich Polizeipflichtigen getan?
2. Kann sie sich auf Geschäftsführung berufen, wenn der Polizeipflichtige zugleich Störer ihres Eigentums war?
3. Unter welcher Voraussetzung kann über Aufwendungen des Geschäftsführers durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden werden?
Welcher Zeitpunkt ist für den Umrechnungskurs maßgebend, wenn durch buchmäßige Verrechnung eine deutsche Reichsmarkschuld gegen eine Forderung auf nordamerikanische Dollar aufgerechnet werden soll?