1. Wann entsteht der Eigentumsanspruch der Ehefrau an Dotalsachen bei Vermögensverfall des Ehemannes?
2. Ist eine von der Klageschrift abweichende Angabe über die Zeit des Vermögensverfalles eine Klagänderung?
1. Gehört zur Legitimation durch nachfolgende Ehe die Abstammung des vorehelich geborenen Kindes von den die nachfolgende Ehe schließenden Eheleuten?
2. Ist Gegenbeweis gegen das Anerkenntnis des Ehemannes zulässig, daß das vor der Ehe geborene Kind sein leibliches Kind sei?
3. Wie kann der vom Richter auferlegte Überzeugungseid formuliert werden?
1. Wann ist der Abzug der Falcidischen Quart in rechtsgültiger Weise von dem Erblasser untersagt?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlegung eines eidlich bekräftigten Inventares von dem zur Herausgabe eines Vermögens verpflichteten Besitzer verlangt werden?
3. Besteht diese Manifestationspflicht auch im Verhältnisse des Legatars zu den die Falcidische Quart in Anspruch nehmenden Erben, und welchen Umfang hat dieselbe?
Verantwortlichkeit eines Grundbuchrichters durch Unterlassung rechtzeitigen Bescheides auf einen Antrag auf Hypothekeintragung. Erfordernisse eines rechtswirksamen Antrages auf Eintragung einer Hypothek.
Erlangt der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit seiner Hypothek belasteten Grundstückes durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung auf das Kaufgeld allein auch dann,
1. Wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung war;
2. wenn die Hypothek nicht bei Abschluß eines Kaufgeschäftes in Anrechnung auf das Kaufgeld, sondern bei einer Erbteilung in Anrechnung auf den Übernahmepreis übernommen ist?
1. Unter welchen Voraussetzungen erlangen die Mitglieder der vormals unmittelbaren reichsständischen Häuser auf Grund der Verordnung vom 12. November 1855 in Preußen die Wiederherstellung ihrer seit dem 1. Januar 1848 verletzten Rechte und Vorzüge, insbesondere der Befreiung von ordentlichen Personalsteuern jeder Art?
2. Vertretung des Hauses bei Abschluß von Verträgen?
Klage auf das Interesse, wenn der zur Vornahme einer Handlung Verurteilte das Indikat nicht erfüllt und die zu leistende Handlung durch Mittel der Zwangsvollstreckung nicht erzwingbar ist.
Berechnung der sechsmonatlichen Frist nach Art. 349 H.G.B. Anspruch auf Schadensersatz wegen vertragswidriger Beschaffenheit der gelieferten Ware. Nachweis des Verschuldens und des ursächlichen Zusammenhanges.