1. Kann eine Aktiengesellschaft wegen frauduloser Einbringung von Vermögensgegenständen im Gesellschaftsvertrage durch die Gläubiger der Einbringenden (Gründer) mit der Anfechtungsklage belangt werden?
2. Liegt bei der Anfechtungsklage die Absicht des Schuldners, seine Gläubiger zu benachteiligen, auch dann vor, wenn die Schädigung für einen nur eventuell eintretenden bestimmten Fall gewollt ist?
1. Schließt die in einem Gesellschaftsvertrage getroffene Anordnung, daß die Gesellschafter die Firma kollektiv zu zeichnen haben, die Anordnung einer Kollektivvertretung in sich?
2. Ist es zulässig, in einem Gesellschaftsvertrage, in welchem im allgemeinen eine Kollektivvertretung festgesetzt ist, anzuordnen, daß bestimmte Rechtsgeschäfte mit bestimmten Personen auch von den einzelnen Gesellschaftern allein vorgenommen werden können?
Hat die Bestimmung in §. 35 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 21. Dezember 1871, betreffend die Beschränkungen des Grundeigentumes in der Umgebung von Festungen, die Bedeutung, daß auch alle nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers, daß eine Erweiterung der Festung in Aussicht genommen sei, auf einem den Rayonbeschränkungen unterliegenden Grundstücke errichteten Anlagen und Gebäude bei der Feststellung dessen bisherigen Wertes nicht berücksichtigt werden dürfen?
1. Vertretung des Reichsmilitärfiskus durch die Korpsintendantur.
2. Ist eine Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung zulässig, wenn die Störung durch Handlungen des Truppenkommandos erfolgt ist, welche zum Zwecke der militärischen Ausbildung der Truppen angeordnet worden sind?
Sind die im ehelichen Güterrechte wurzelnden Beschränkungen der Handlungsfähigkeit eines Ehemannes, welcher Kaufmann ist, in bezug auf dessen Handelsgewerbe durch das Handelsgesetzbuch aufgehoben?
Bewirkt im Geltungsgebiete des Allgem. Landrechtes der Ehemann dadurch eine Rückgewähr des gesetzlich in seine Verwaltung gekommenen Vermögens seiner Ehefrau im Sinne des §. 3 Nr. 4 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879, daß er der Frau das von ihr eingebrachte bare Geld zum Zwecke des Ankaufes eines Grundstückes auf ihren Namen zurückgiebt?
Über die Rechte desjenigen Gläubigers, welchem zur Sicherstellung seiner Forderung Vermögensstücke des Schuldners von letzterem übereignet worden sind, in dem darauf über das Vermögen des Schuldners eröffneten Konkurse.
Steht der Art. 191 Abs. 2 H.G.B. (Reichsgesetz vom 18. Juli 1884, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften) der Zulässigkeit von Zuwahlen neuer Mitglieder in den ersten Aufsichtsrat auf Grund einer Erhöhung der Mitgliederzahl durch Statutenänderung entgegen? Kann das zugewählte Aufsichtsratsmitglied schon vor der Eintragung der Erhöhung der Mitgliederzahl in das Handelsregister in Funktion treten?
Landschaftliche Zwangsverwaltung. Versicherung gegen Feuersgefahr, von dem durch die Landschaft eingesetzten Kurator genommen. Befugnis der Landschaft, den Ersatz eines Brandschadens zu fordern, der nach dem Zuschlage des unter Zwangsverwaltung stehenden Gutes eingetreten ist?