Unter welchen Voraussetzungen ist der Arrestkläger zum Ersatze des dem Arrestbeklagten durch einen für ungerechtfertigt erkannten Arrest entstandenen Schadens verpflichtet?
Gültigkeit einer Versicherung gegen Hagelschaden, wenn der auf seinen eigenen Namen versichernde Grundeigentümer die betreffende Ernte (Weidennutzung) bereits vorher an einen Dritten verpachtet oder verkauft hatte, aber seinerseits im Besitze geblieben war und mit dem Dritten verabredet hatte, daß er in eigenem Namen versichern sollte, der Dritte aber ihm die Prämie zu erstatten und dagegen von ihm den etwaigen Entschädigungsbetrag zu erhalten habe?
Beschränkt §. 148 des preußischen Allgem. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 die strengere Haftung des Bergwerksbesitzers auf diejenigen Anstalten oder Einrichtungen, welche den Betrieb eines Bergwerkes im engeren Sinne, d. h. die Förderung des Minerals, bezwecken? Gehören Anlagen, ohne welche der Betrieb nicht fortgesetzt werden darf, zum Betriebe des Bergwerkes?
Steht dem Werkmeister auch dann ein Anspruch auf eine Hypothek für seine Forderung nach den §§. 971. 972 A.L.R. I. 11 zu, wenn das von ihm ausgeführte Werk nur in der Anfertigung von Materialien für einen Bau bestanden hat, das Verbauen dieser Materialien aber von ihm nicht übernommen worden ist?
1. Darf durch ein vorbehaltenes Kodizill die testamentarische Erbeseinsetzung geändert werden?
2. Darf in der Form einer privilegierten Verfügung der Eltern unter Kindern ein testamentarisches Erbrecht wieder genommen werden?
Ist die Vorschrift der preußischen Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 §. 19 Abs. 3, wonach der Gläubiger, für welchen die Hinterlegung erfolgt, (behufs ungehinderten Zugriffes) bezeichnet werden muß, auch in denjenigen Fällen anwendbar, in welchen die Hinterlegung wegen mangelnder Gegenleistung geschieht?
Was ist unter den "eigenen dergleichen Gebäuden" zu verstehen, durch deren Besitz nach §. 791 A.L.R. II. 11 Filial- und zugeschlagene Kirchengemeinden von der Beitragspflicht zu den Pfarrbauten bei der gemeinschaftlichen Kirche befreit werden?
1. Bezieht die Vorschrift des §. 656 Abs. 3 C.P.O., nach welcher eine Anfechtung der in der Berufungsinstanz über die vorläufige Vollstreckbarkeit erlassenen Entscheidung unstatthaft ist, sich auch auf die in Gemäßheit des §. 655 Abs. 2 C.P.O. erfolgte Verurteilung des Klägers zur Zurückerstattung des auf Grund des Urteiles Gezahlten der Geleisteten an den Beklagten?
2. Ist in Gemäßheit des §. 655 Abs. 2 C.P.O. der Kläger nur insoweit, als ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil in der Hauptsache aufgehoben oder abgeändert ist, zur Erstattung des Geleisteten zu verurteilen?
3. Wird durch eine irrtümliche Bezeichnung einer Entscheidung das dem wirklichen Inhalte derselben nach zulässige Rechtsmittel ausgeschlossen?