Kann für den Zahlungsbefehl im Mahnverfahren gegen mehrere Personen, welche bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, das zuständige Gericht durch das zunächst höhere Gericht gemäß §. 36 Nr. 3 C.P.O. bestimmt werden?
Kann der Mangel der Unterschrift des Anwaltes unter der dem Gegner zugestellten Abschrift der Berufungsschrift durch die Unterschrift des Anwaltes unter dem Beglaubigungsvermerke ersetzt werden?
Ist die Berufung des verurteilten Beklagten in der Hauptsache und deshalb auch in Ansehung des Kostenpunktes zulässig, wenn der Kläger vor Einlegung des Rechtsmittels außergerichtlich auf den Klaganspruch verzichtet hat?
Hat der über die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteiles erkennende deutsche Richter nach §. 661 Ziff. 3 C.P.O. nur zu prüfen, ob zur Entscheidung des Rechtsstreites irgend ein Gericht des ausländischen Staates nach deutschem Rechte zuständig sein würde, oder hat er die Zuständigkeit des Gerichtes, welches erkannt hat, zu untersuchen?
Giebt dem Gläubiger einer Ehefrau die Pfändung und Überweisung der Forderung der Ehefrau auf Herausgabe des Eingebrachten und die daneben erfolgte Pfändung des Rechtes der Ehefrau, nach §. 255 A.L.R. II. 1 von dem in Vermögensverfall geratenen Ehemanne die Sicherstellung des Eingebrachten zu verlangen, in stehender Ehe ein Klagerecht auf Sicherstellung der gepfändeten Illatenforderung?
Darf nach §. 801 C.P.O. auch dann gegen Sicherheitsleistung ein Arrest angeordnet, bezw. eine einstweilige Verfügung erlassen werden, wenn weder der zu sichernde Anspruch, noch der Arrestgrund glaubhaft gemacht ist?
Sind die in den Gebäuden eines zum Fabrikbetriebe bestimmten Grundstückes mechanisch befestigten, für den Betrieb der Fabrik notwendigen Maschinen als Substanzteile des Fabrikgebäudes zu betrachten?