Ist die condictio indebiti begründet: 1. wenn jemand eine Nichtschuld in der irrtümlichen Meinung gezahlt hat, daß er nicht imstande sein werde, eine Einrede, von deren Bestehen er persönlich überzeugt ist, zu beweisen?
2. wenn der Zahlende bei der Zahlung zwar Kenntnis von einer ihm zustehenden Einrede hatte, dagegen sich in Unkenntnis befand über das Bestehen einer zweiten Einrede?
Ist die Auflassungserklärung der im §. 1 des preußischen Gesetzes vom 5. Mai 1872 (G.S. S. 509) angeordneten Stempelabgabe unterworfen, wenn in der angeblich das Veräußerungsgeschäft enthaltenden, dem Grundbuchamte vorgelegten Urkunde der Kaufpreis geringer angegeben wird, als wirklich verabredet war?
Vertrag über Lieferung einer Ziegelpresse. Ist derselbe nach Art. 338 H.G.B. zu beurteilen oder als Werkverdingung im Sinne des Allgemeinen Landrechtes anzusehen? Ausschluß der kurzen Verjährung nach §. 343 A.L.R. I. 5 bei vertretbarem Versehen des Werkmeisters. Prima facie-Begründung.
1. Welches ist der Ort der Datierung des Vertragsinstrumentes im Sinne des §. 112 A.L.R. I. 5?
2. Kommt die Vorschrift des §. 112 A.L.R. I. 5 zur Anwendung, wenn der Ort, an welchem die Vertragsunterschrift, durch die das Vertragsinstrument zustande kommt, auf die Urkunde gesetzt wird, nicht im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes belegen ist?
Anwendung des §. 26 A.L.R. I. 6 auf einen Entschädigungsanspruch, wenn der Beschädigte zur Zeit der Beschädigung ebenfalls das Polizeigesetz vernachlässigt hat, durch dessen Nichtbeobachtung seitens des Gegenteiles der Schade entstanden sein soll.
1. Finden die Vorschriften der §§. 13. 14 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 (Fluchtliniengesetz) Anwendung, wenn vor Offenlegung des förmlich festgestellten Bebauungsplanes (§§. 8. 11 a. a. O.), jedoch nach der im §. 7 a. a. O. vorgeschriebenen ersten Veröffentlichung des Planes ein Baukonsens nachgesucht und wegen Überschreitung der im Bebauungsplane enthaltenen Fluchtlinien versagt wird?
2. Findet ein Entschädigungsanspruch aus §. 13 Nr. 2 a. a. O. statt, wenn die von dem Eigentümer beabsichtigte Wiedererrichtung eines durch Brand oder ein anderes Ereignis zerstörten Gebäudes durch eine nach diesem Ereignisse erfolgte Festsetzung neuer Fluchtlinien verhindert wird?
Auslegung des Ausdruckes "vorhandene Gebäude" in der angeführten Gesetzesstelle.
1. Unter welchen Voraussetzungen liegt ein Vertrag über den Vorteil eines Dritten im Sinne der §§. 74-77 A.L.R. I. 5 vor?
2. Kann der Dritte dem zu seinen Gunsten geschlossenen Vertrage wirksam beitreten, wenn die Aufforderung zum Beitritte nur von derjenigen Hauptpartei ausgegangen ist, welche sich den Vorteil des Dritten im Vertrage hat versprechen lassen?
Ist der Anspruch auf Zurückerstattung dessen, was zur Erfüllung einer später aufgehobenen einstweiligen Verfügung geleistet wurde, nach der Civilprozeßordnung oder nach bürgerlichem Rechte zu beurteilen?
Ist es bei prinzipalen Schadensersatzklagen zulässig, auf Verurteilung des Beklagten zum Ersatze des entstandenen Schadens, unter Vorbehalt der Feststellung des Betrages des zu ersetzenden Schadens in einem besonderen Verfahren, zu klagen?