Hat der im Konkurse über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft abgeschlossene Zwangsvergleich Wirkung auf das von einem Gesellschafter für eine Konkursforderung an seinem Privatvermögen bestellte Pfandrecht?
Mangelhaftigkeit eines Wechselprotestes, wenn ohne Beurkundung, daß der Protestat nicht anzutreffen gewesen, nur die Erklärung einer in dessen Geschäftslokal angetroffenen anderen Person auf Vorlegung des Wechsels wiedergegeben ist.
Genügt zur Begründung des Einwandes des Acceptanten, daß der Wechselkläger rechtswidrig zur Beseitigung gegen seinen Vormann zustehender Einreden das ihm erteilte Vollindossament benutze, der Nachweis, daß derselbe bereits von diesem Vormann die Wechselregreßsumme bezahlt erhalten habe?
Ist der Besteller, dem ein größeres Quantum als das zur Zeit zu empfangende gesendet wird, zur Zurückweisung der ganzen Sendung wegen Umständlichkeit der Ausscheidung des nicht zu Empfangenden befugt?
1. Haftung für unrichtige Auskunftserteilung ohne ein zu dieser verpflichtendes Vertragsverhältnis. Erfordernisse des civilrechtlichen Dolus. Genügt es, wenn bei der Auskunftserteilung ein wesentlicher Umstand verschwiegen wird? Ist die Absicht erforderlich, für sich oder einen Dritten einen Vorteil zu erreichen?
2. Setzen §. 349 Ziff. 2 und §. 358 Ziff. 3 C.P.O. voraus, daß die Beantwortung der betreffenden Fragen für den Zeugen nicht nur die Gefahr der strafgerichtlichen Verfolgung, sondern notwendig auch die Bestrafung nach sich ziehen würde? Ist es nach §. 358 C.P.O. zulässig, einen Zeugen über die in §. 349 Ziff. 1. 2 bezeichneten Fragen unbeeidigt zu vernehmen und auch seine nachträgliche Beeidigung auf diese Aussage abzulehnen, den Zeugen dann aber über andere Fragen eidlich zu vernehmen?
Ist der nach §§. 99 flg. A.L.R. I. 6 wegen verschuldeter Tötung eines Menschen den Hinterbliebenen desselben zu gewährende Unterhalt nach der sonst zu vermuten gewesenen Lebensdauer des Getöteten zu bemessen?
Steht den notwendigen Kosten der Zwangsverwaltung eines gleichzeitig zur Zwangsversteigerung gelangten Grundstückes nur unter der Bedingung, daß sie im Versteigerungstermine ihrem Betrage nach angemeldet werden, ein Vorrecht vor den in das geringste Gebot nicht aufgenommenen Hypothekenforderungen zu?