Sind unter den "Vereinen behufs gemeinschaftlicher Übertragung der durch Brand, Hagelschlag oder Viehsterben entstandenen Schäden", deren Beiträge nebst zweijährigen Rückständen nach §. 28 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883 mit dem dort bezeichneten Vorzugsrechte aus den Kaufgeldern zu berichtigen sind, auch Privatversicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit zu verstehen?
Findet der Satz, daß der Gläubiger die persönliche Klage gegen den Erwerber des mit einer Hypothek belasteten Grundstückes bloß durch die Übernahme der Hypothek in Anrechnung auf den Kaufpreis in dem Falle nicht erlangt, wenn der Veräußerer nicht persönlicher Schuldner der übernommenen Hypothekforderung ist, auch Anwendung auf die Übernahme der bei Feststellung des geringsten Gebotes berücksichtigten Hypotheken durch den Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren?
Inwieweit sind die auf den §. 75 der Einleitung zum Allgem. Landrechte gestützten Entschädigungsansprüche der dreijährigen Verjährung des §. 54 A.L.R. I. 6 grundsätzlich entzogen?
Kann der Volksschullehrer, welcher gegen die durch die Schulaufsichtsbehörde bewirkte Feststellung seiner Pension den Rechtsweg beschreitet, seine auf Feststellung einer höheren Pension abzielende Klage gegen jene Behörde als solche richten, auch wenn ihm gegen den Staat ein vermögensrechtlicher Anspruch dieserhalb nicht zusteht?
Kann der Eigentümer einer Aktie bei der Verpfändung derselben das Recht auf den Bezug der Revenuen (Zinsen oder Dividenden) von der Pfandhaftung ausschließen? Ist der Pfandgläubiger, wenn der Aktienbesitzer behufs Ausführung dieser Absicht den Talon zurückbehalten hat, befugt, auf die Herausgabe desselben als eines Zubehörs der Aktie zu klagen?
Kann der Schuldner einer Forderung, welche auf den Namen der in Gütergemeinschaft lebenden Ehefrau geschrieben, von ihm aber unter Widerspruch der Ehefrau an den Ehemann gezahlt ist, der auf Zahlung der Forderung gehenden Klage der Erben der Ehefrau gegenüber einen Anspruch aus der ihm gegen den Ehemann und die gütergemeinschaftliche Masse zustehenden condictio sine causa entgegensetzen?
1. Ist die Anwendung der auf Grund der §§. 12. 15 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatute davon abhängig, daß die dabei in Frage kommenden Fluchtlinien nach den Vorschriften des gedachten Gesetzes festgesetzt worden sind?
2. Verschiedenheit der Voraussetzungen der §§. 12. 15 dieses Gesetzes. Historische Straßen.