Unterliegen die einem Fabriketablissement als Substanzteile eingefügten Maschinen trotz Eigentumsvorbehaltes ihres Lieferanten den an dem Grundstücke bestellten Hypothekenrechten?
Ist eine unzulässige Zurückzahlung der Einlage an die Aktionäre auch in dem Falle anzunehmen, wenn vereinbart worden ist, daß die Aktionäre für die Beträge, welche sie ursprünglich eingezahlt, nachher aber der Gesellschaft als Schenkung überlassen hatten, als Schuldner der Gesellschaft belastet bleiben sollen?
Erfordert der Begriff der stillen Gesellschaft (Art. 250 H.G.B.), daß der stille Gesellschafter nicht bloß an dem Gewinne, sondern auch an dem Verluste beteiligt ist?
Anwendbarkeit des Art. 259 H.G.B. auf teilweise Rückzahlung der Einlage und auf Bestellung von besonderen, im Gesellschaftsvertrage nicht bedungenen Sicherheiten.
1. Kann bei der Anfechtung aus §. 3 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 der Gläubiger von dem Empfänger, welcher die erworbene Sache weiterveräußert hat, nicht bloß Wertsersatz, sondern auch Herausgabe eines bei der Weiterveräußerung erzielten Gewinnes beanspruchen?
2. Läßt sich die Klage gegen den Empfänger auf Wertsersatz mit der Klage gegen den Rechtsnachfolger auf Rückgewähr in Natur (§. 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879) verbinden?
Findet Art. 306 Abs. 1 H.G.B. auch dann Anwendung, wenn die beweglichen Sachen nur durch constitutum possessorium in den Besitz des redlichen Erwerbers übergegangen sind?
Kann ein Unfall, welchen ein Mitglied einer von der Eisenbahnverwaltung aus Arbeitern ihrer Werkstätten gebildeten Feuerwehr beim Löschen eines Brandes erlitten, als "im Betriebe" der Eisenbahn erlitten angesehen werden?
1. Kann der Aussteller eines domizilierten Wechsels gegen den Acceptanten Wechselklage erheben, wenn der Wechsel zwar rechtzeitig auf Anstehen des Ausstellers protestiert wurde, der letztere aber zur Zeit der Protesterhebung hierzu nicht (nach Art. 36 W.O.) legitimiert war?
2. Kann der in §. 655 Abs. 2 C.P.O. vorgesehene Antrag auch in der Revisionsinstanz gestellt werden, und was hat daraufhin zu geschehen?
Haftet, wenn sich bei der Ausfuhr einer unter Begleitschein I aus der Fabrik ausgegangenen und sodann unter Vergütung der Materialsteuer über die Zollgrenze ausgeführten Zuckersendung eine Fehlmenge ergeben hat, für die von der letzteren nach §. 4 Abs. 2 des Zuckerbesteuerungsgesetzes vom 9. Juli 1887 zu entrichtende Verbrauchsabgabe derjenige, welcher jene Zuckersendung zur Ausfuhr gebracht hat?