1. Kann der Ehemann während der Dauer der Ehe die im Heiratsvertrage abgegebene Erklärung widerrufen, durch welche er die Ehefrau ermächtigt hat, Handelsfrau zu sein und ein zu ihrem Sondergute gehöriges Handelsgeschäft zu betreiben?
2. Welche rechtlichen Folgen hat der Widerruf einer solchen Genehmigung? Erlischt das Geschäft und die Firma, oder geht die Verwaltung auf den Ehemann über?
Ist eine Klage des an Stelle der Mutter, welche zur zweiten Ehe geschritten, ernannten Vormundes auf Beschränkung des Erziehungsrechtes der Mutter zulässig, und unter welchen Voraussetzungen kann auf solche Beschränkung erkannt werden?
Kann im Gebiete des französischen Rechtes der durch den Betrieb einer gewerblichen Anlage beschädigte Besitzer eines Nachbargrundstückes auf Ersatz des erst in Zukunft entstehenden Schadens auch in dem Falle klagen, wenn ihm die Klage auf Einstellung des schädigenden Betriebes zusteht?
Kann die Auflösung eines doppelseitigen Vertrages wegen Nichterfüllung (Art. 1184 des bürgerl. Gesetzbuches) mit Rückwirkung nur durch Urteil oder auch durch Übereinkunft der Vertragsparteien bewirkt werden?
Wirkung des Pfandrechtes an Gegenständen, welche zwar von Natur beweglich, aber als vom Eigentümer eines Grundstückes zur Bewirtschaftung oder Benutzung desselben dahin gebracht, zufolge L.R.S. 524 Abs. 1 nach ihrer Bestimmung unbeweglich sind.
1. Ist bei der sog. déclaration de command, wenn die Versteigerung vor einem Notar geschieht, auch der vom später benannten Dritten erteilte Auftrag, für ihn zu steigern, öffentlich zu beurkunden?
2. Stellt Art. 135 des bürgerl. Gesetzbuches eine Vermutung für das Leben oder den Tod eines Abwesenden oder überhaupt keine Vermutung auf?
Kann gegenüber einer Klage, mit welcher aus einem Vertrage der Parteien auf Erfüllung geschuldeter Leistungen geklagt wird, die Einrede der Rechtshängigkeit damit begründet werden, daß der Beklagte gegen den Kläger eine Klage auf Wiederaufhebung gedachten Vertrages wegen Betruges anhängig gemacht habe?
1. Bezieht sich der §. 217 C.P.O. auch auf Singularsuccessoren von Todes wegen? Ist insbesondere der Fideikommißnachfolger als Rechtsnachfolger im Sinne des Gesetzes zu betrachten?
2. Kann der Rechtsnachfolger, welcher den Prozeß in der Rolle des Klägers aufnimmt, in der Berufungsinstanz Rechte aus eigener Person wider den Prozeßgegner geltend machen?