1. Unter welchen Voraussetzungen kann der Unteragent einer Versicherungsgesellschaft als deren Vertreter angesehen werden?
2. Ist der Eintritt der Verwirkung wegen versäumter Prämienzahlung von einem Verschulden des Versicherten abhängig?
Ist zur Wahrung des Wechselrechtes gegen den Acceptanten Protest mangels Zahlung beim Domiziliaten erforderlich, wenn der Domizilvermerk erst nach der Annahme, ohne Wissen des Acceptanten, auf den Wechsel gesetzt worden ist?
Kann ein ablösbares Zwangs- und Bannrecht (§. 8 Ziff. 1 G.O.) denen gegenüber ausgeübt werden, welche vor dem 1. Januar 1873 dem Rechte noch nicht unterworfen waren?
Kann das nach dem Militärhinterbliebenengesetze zu zahlende Witwen- und Waisengeld von den Hinterbliebenen eines mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellten Offiziers beansprucht werden, wenn dieser vor der Verkündung jenes Gesetzes als Angestellter eines deutschen Bundesstaates Mitglied der Pensionskasse für die Angestellten dieses Staates geworden ist, jedoch die nach dem Gesetze zugelassene Verzichtleistung für seine Hinterbliebenen nicht abgegeben hat, und die den Hinterbliebenen aus der bundesstaatlichen Pensionskasse gewährten Beträge an Witwen- und Waisengeld das reichsgesetzliche Witwen- und Waisengeld übersteigen?
1. Können die Mitglieder einer offenen Handelsgesellschaft diese rechtswirksam fortsetzen, nachdem das über das Vermögen der Gesellschaft eröffnete Konkursverfahren durch Zwangsvergleich beendigt worden ist?
2. Verlieren die Gläubiger der in Konkurs geratenen Gesellschaft ihre Forderungen an das Vermögen derselben dadurch, daß nach Abschluß des Zwangsvergleiches die Gesellschafter die Löschung der bestehenden Gesellschaft und die Errichtung einer neuen unter der bisherigen Firma zum Handelsregister eintragen lassen?
1. Ist das Anfechtungsrecht der Gläubiger durch die Reichsgesetzgebung einheitlich und erschöpfend geregelt worden, und haben demzufolge auch die besonderen Vorschriften der Landesgesetze über dieses Anfechtungsrecht ihre Geltung verloren?
2. Gehört zu diesen besonderen Vorschriften auch Art. 788 Code civil?
Was ist unter "Versicherung" im Sinne des Art. 367 Abs. 2 H.G.B. zu verstehen? Fällt darunter auch die Deklaration des Inhaltes oder Wertes von Frachtsendungen?
1. Können Sachen verschiedener Eigentümer zu einander im Verhältnisse von Hauptsache und Zubehör stehen?
2. Fortdauer der Zubehöreigenschaft einer beweglichen Sache im Verhältnisse zu einem Grundstücke ungeachtet der Verbringung auf ein anderes Grundstück.
3. Gilt ein dem Inhalte des §. 38 K.O. entsprechender Rechtssatz auch in betreff des Absonderungsrechtes?
Kann die Bestätigung zukünftiger Kodizille im Testamente vom Testator mit Rechtswirkung auf die in einer bestimmten Form zu errichtenden eingeschränkt werden?