Kann im Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechtes, falls der wesentliche Inhalt einer Patentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines Anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, der Verletzte die Übertragung des Patentes im Wege der Klage verlangen?
Ist der, welcher zur Beitreibung einer vollstreckbaren Forderung eine Hypothekenforderung hat pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, im Sinne des §. 38 Abs. 2 des Eigentums-Erwerbs-Gesetzes vom 5. Mai 1872 ein Dritter, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat?
Liegt den Direktionen der altpreußischen landschaftlichen Kreditverbände bei Ausstellung der sogenannten Unschädlichkeitsatteste nach dem Gesetze vom 3. März 1850 die Verpflichtung ob, für die Sicherstellung des Kaufgeldes zu Gunsten der Realgläubiger des Hauptgutes Sorge zu tragen?
Zur Bestimmung der Voraussetzungen, unter welchen bei Veräußerung des Pfandgrundstückes und Übernahme der auf dem Grundstücke eingetragenen Hypothek seitens des neuen Erwerbers dem von der Schuldübernahme benachrichtigten Hypothekengläubiger der persönliche Anspruch gegen den Veräußerer des Grundstückes erhalten bleibt.
Vertragsstempel beim Vorliegen eines Vertrages, durch den der eine Vertragschließende, der das Recht erworben hat, die Auflassung eines Grundstückes zu fordern, nach erfolgter Zerteilung dieses Grundstückes sein angebliches Recht auf Auflassung eines der Trennstücke dem anderen Vertragschließenden für einen bestimmten Preis abgetreten hat.
Kann derjenige, welcher einen Teil seines Grundstückes zu einem bestimmten Unternehmen verkauft hat, Entschädigung für die Nachteile beanspruchen, die für sein Restgrundstück aus der Anlage und dem Betriebe jenes Unternehmens entstehen?
Steht der in §. 11 des preuß. Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 dem Pächter und Mieter des enteigneten Grundstückes zugesprochene Entschädigungsanspruch gegen den Unternehmer auch dem nach dem maßgebenden bürgerlichen Rechte nur obligatorisch berechtigten Pächter und Mieter zu?
Kann im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes die Gewerkschaft gegen Forderungen des Gewerken mit Beiträgen desselben, die durch Gewerkschaftsbeschluß bestimmt sind, kompensieren?
Kann die Ehefrau sich zum Nachweise dessen, was sie in die Ehe eingebracht habe, nur auf ein Verzeichnis im Sinne des L.R.S.'s 1499 stützen, wenn sie gegenüber Gläubigern des Ehemannes bei dem Geding der Verliegenschaftung für jenen Betrag ihres zugesagten Einbringens, welcher den nach dem Ehevertrage in die Gütergemeinschaft eingeworfenen Betrag übersteigt, den schon nach der ausdrücklichen Bestimmung des Ehevertrages nur in Geld rückforderbaren Wert in einer Geldsumme beansprucht?