Inwiefern läßt sich ein Berufungsurteil, welches auf Annahme bestimmter Bedeutung einer Urkunde beruht, mit Erfolg durch das Rechtsmittel der Revision angreifen?
1. Statthaftigkeit der Revision, wenn ein Eidesantrag wegen mangelnder thatsächlicher Substanziierung verworfen wurde.
2. Eidesantrag über das Wissen einer Thatsache, beziehungsweise über das Wissen der fraudulösen Absicht des Verkäufers.
Ist das Berufungsurteil im Sinne des §. 513 Nr. 7 C.P.O. nicht mit Gründen versehen, wenn der Berufungsrichter lediglich auf die Gründe des Urteiles erster Instanz Bezug nimmt?
Besteht die Zustellung der auf Betreiben der Parteien zuzustellenden Urteile in der Übergabe einer Ausfertigung oder in der Übergabe einer beglaubigten Abschrift derselben?
Besteht das Recht auf ein eingetragenes Warenzeichen fort, wenn der Geschäftsbetrieb mit den Waren, für die das Zeichen eingetragen ist, nicht mehr stattfindet?
Sind durch das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen im Falle der Ehescheidung wegen Ehebruches im Urteile auszusprechen ist, daß die anderweite Verheiratung des schuldigen Teiles nur unter dem Vorbehalte einer besonders nachzusuchenden Erlaubnis gestattet sei, außer Kraft gesetzt?
1. Inwieweit haben die von den Berufsgenossenschaften umgelegten Beiträge die Eigenschaft von Massekosten (§. 51 Ziff. 2 K.O.), wenn der Konkursverwalter den versicherungspflichtigen Betrieb des Gemeinschuldners fortgesetzt hat?
2. Wieweit erstreckt sich im Falle des §. 37 Abs. 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 die Haftung des neuen Unternehmers für die Beiträge zur Unfallversicherung?
Kann das Gericht die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines anderen zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreites anordnen, wenn von dem Beklagten die Einrede der Rechtshängigkeit vorgeschützt ist?
Muß die Übertragung der Vertretung einer Partei in der mündlichen Verhandlung auf einen bei dem Prozeßgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalt durch den Prozeßbevollmächtigten vor dem Prozeßgerichte erfolgen, oder kann sie auch schriftlich geschehen?