Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses seitens des durch den Beschluß abgesetzten Liquidators. Erfordernis genauer Bezeichnung der Gesellschaft in der Ankündigung der Generalversammlung. Doloses Verfahren bei der Einberufung. Legitimation des Aktionärs, wenn weder Aktien noch Interimsscheine ausgegeben sind. Beschlußfähigkeit der Generalversammlung bei Anwesenheit nur eines Aktionärs.
Börsen- oder Marktpreis als Voraussetzung des Selbsteintrittsrechtes des Kommissionärs. Bedeutung der "Geldnotierung". Kann sich der Kommissionär beim Mangel eines Börsen- oder Marktpreises darauf berufen, daß er trotzdem durch seinen Selbsteintritt den Auftrag in einer dem Interesse des Kommittenten entsprechenden Weise ausgeführt habe? Preisnotierung für Termin- und Lokoware.
Zur Anwendung des Gesetzes, betr. die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen 2c; vom 27. Juni 1871 (R.G.Bl. S. 275). Ansprüche der Temporärinvaliden. Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Rechtsanspruch auf eine Verstümmelungszulage.
Zur Anwendung des Gesetzes, betr. die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen 2c; vom 27. Juni 1871 (R.G.Bl. S. 275). Ansprüche der Temporärinvaliden. Begriff der Erwerbsunfähigkeit. Rechtsanspruch auf eine Verstümmelungszulage.
Findet die gemäß § 11 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 eintretende "Beschränkung des Grundeigentümers, daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden können", auf bereits konsentierte und angefangene Bauten Anwendung?
1. Findet der § 13 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 auch Anwendung auf den Fall einer erheblichen Erbreiterung einer vor der Festsetzung der neuen Fluchtlinie bereits bestandenen Straße?
2. Kann im Falle des § 13 Abs. 1 Ziff. 2 des bezogenen Gesetzes der Eigentümer, dessen von der Fluchtlinie getroffenes Grundstück nur teilweise bebaut ist, nach der Freilegung von Gebäuden sofortige Entschädigung nur für das bebaut gewesene Terrain oder auch für das unbebaute Terrain beanspruchen?
Unterliegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über die Frage, wem von mehreren Beteiligten die öffentlichrechtliche Verbindlichkeit zur Räumung eines Wasserlaufes obliegt (§ 66 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883), der Nachprüfung der ordentlichen Gerichte bei der Entscheidung über einen aus der Nichterfüllung jener Verbindlichkeit hergeleiteten Entschädigungsanspruch? Inwiefern kann der Inanspruchgenommene geltend machen, daß er aus Gründen des Privatrechtes zur Räumung des Wasserlaufes nicht verpflichtet sei?
Wird die Verjährung der Klage gegen den Spediteur wegen Beschädigung des Gutes durch eine Klage unterbrochen, in welcher der volle Schade beziffert, aber nur ein Teilbetrag desselben gefordert ist, wenn im Laufe des Rechtsstreites die Klage auf den vollen Schadensersatz erweitert ist?
Wird die Einrede des aus Zeitgeschäften über Wertpapiere auf Zahlung der Differenz Beklagten, es habe sich nach ausdrücklicher und stillschweigender Abrede bei den Geschäften nur um die reine Differenz und um Spiel gehandelt, dadurch beseitigt, daß der Kläger die Geschäfte als Kommissionär mit einem Dritten effektiv gemacht hat?