1. Ist die Übernahme von Schulden in Anrechnung auf den Kaufpreis unter allen Umständen dahin auszulegen, daß insoweit keine Kaufpreisforderung entstehen soll?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann die Umwandlung einer Grundschuld in eine Hypothek oder die Auswechslung von Forderungen nach § 1180 BGB. angenommen werden?
1. Wird die Gültigkeit der vom Bucheigentümer bewilligten und daraufhin eingetragenen Auflassungsvormerkung durch einen später eingetragenen Widerspruch gegen die Eigentumseintragung beeinträchtigt?
2. Steht der eingetragene Widerspruch dem endgültigen Eigentumserwerb des Vormerkungsberechtigten entgegen, wenn dieser die Vormerkung gutgläubig erlangt hat?
1. Ist die Anstellung eines besoldeten Gemeindevorstehers durch eine preußische Landgemeinde mit nicht mehr als 3000 Einwohnern zulässig?
2. Kann die Rechtsunwirksamkeit einer solchen Anstellung noch geltend gemacht werden, wenn der Anstellungsbeschluß der Gemeindevertretung vom Kreisausschuß genehmigt worden ist und der Landrat die Anstellung bestätigt hat?
Nach welchen Grundsätzen ist die Entschädigung aufzuwerten, die das Reich nach §§ 199 flg. des Branntweinmonopolgesetzes den nicht weiterbeschäftigten Betrieben zu gewähren hat?
1. Setzt die Übernahme von unbeweglichen Gegenständen nach § 186 HGB. den Abschluß formgerechter Verträge voraus?
2. Welche Anforderungen sind an die Zustimmung der Generalversammlung zu Verträgen im Sinne des § 207 HGB. zu stellen?
3. Zur Frage der Umdeutung von Rechtsgeschäften.
1. Wer ist als "Dritter" im Sinne des § 3 der Preußischen Verordnung vom 15. November 1899 (GS. S. 545) anzusehen?
2. Über die Stellung des Konkursverwalters im Verwaltungszwangsverfahren wegen Steuerschulden des Gemeinschuldners.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn eine Goldmünzklausel vorliegt, für die Aufwertung der durch Hypothek gesicherten persönlichen Forderung im Hinblick auf die Bundesratsverordnung vom 28. September 1914 (RGBl. S. 417)?
1. Darf der mit der Bestätigung eines Vertrags über eine Annahme an Kindesstatt befaßte Richter sich darauf verlassen, daß der Richter, der die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt hat, hierbei die Erfordernisse der Gültigkeit des Annahmevertrags ausreichend geprüft hat?
2. Kann der Staat, wenn er in solchem Falle auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, dem klagenden Kinde gegenüber einwenden, daß dessen Vormund durch sein Verhalten beim Abschluß des Vertrags bei Entstehung des Schadens mitgewirkt habe?
Kann im Falle einer Schuldübernahme gemäß § 415 BGB. der Schuldübernehmer einen Schuldübernahmevertrag mit einem weiteren Schuldübernehmer vereinbaren, bevor die erste Schuldübernahme dem Gläubiger mitgeteilt und von ihm genehmigt ist?
Liegt schon darin ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist, daß es dem Berufungskläger trotz mehrfacher Erinnerungen nicht gelungen ist, vor Ablauf der Berufungsfrist vom Gericht eine vollständige Ausfertigung des anzufechtenden Urteils zu bekommen?