Welches Gericht ist für die Widerspruchsklage nach § 690 C.P.O. zuständig, wenn der Schuldner nach der Pfändung seinen Wohnsitz in einen anderen Gerichtsbezirk verlegt hat, die Pfandstücke von ihm nach dem neuen Wohnorte mitgenommen sind und dann die Erhebung der Klage erfolgt?
Gewährt die Eintragung in die Konkurstabelle dem Gläubiger, dessen Forderung festgestellt und nicht vom Gemeinschuldner im Prüfungstermine ausdrücklich bestritten worden ist, für die Anfechtung aus § 13 Abs. 5 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 einen vollstreckbaren Titel im Sinne des § 2 dieses Gesetzes?
1. Müssen die Thatsachen, welche im Restitutionsverfahren auf Grund neu entdeckter Urkunden bewiesen werden sollen, bereits im früheren Verfahren vorgebracht sein?
2. Wie kann nach § 543 Ziff. 7b C.P.O. gegen eine durch gerichtliches Geständnis feststehende Thatsache Restitution erreicht werden? Fällt das Anerkenntnis eines Rechtsverhältnisses unter § 263 C.P.O.?
Kann die Aussetzung der Verhandlung auf Grund des § 140 C.P.O. angeordnet werden, wenn auf einen Schiedseid erkannt worden ist, und demnächst ein Strafverfahren wegen Meineides gegen den Schwurpflichtigen eröffnet wird?
1. Möglichkeit einer Mehrheit von Gerichtsständen der Erbschaft.
2. Gerichtsstand der Erbschaft nach § 28 Abs. 2 C.P.O. bei Klagen gegen Testamentsvollstrecker aus von ihnen in dieser Eigenschaft geschlossenen Verträgen.
Ist eine weitere Beschwerde gegen einen Beschluß zulässig, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt wird, wenn diese Entscheidung in der höheren Instanz auf eine Beschwerde gegen einen die Ablehnung zurückweisenden Beschluß des Landgerichtes ergangen ist?
Umfaßt § 867 Ziff. 1 C.P.O. auch den Aufhebungsgrund der Ziff. 4 (Mangel rechtlichen Gehörs)? Erscheint, wenn die Unzulässigkeit des Verfahrens (§ 867 Ziff. 1) auf einen Mangel rechtlichen Gehörs begründet wird, die Bestimmung des Abs. 2 des § 867 ausgeschlossen?