Können die in einem Verteilungsverfahren dem Liquidate eines anderen Gläubigers widersprechenden Gläubiger, welche in einer gemeinsam erhobenen oder in verbundenen Klagen gegen jenen anderen Gläubiger vorgegangen sind, das erlassene Urteil gegeneinander mit der Berufung anfechten?
Kann trotz der Vorschriften der Civilprozeßordnung über die Entmündigung die Handlungsfähigkeit landesgesetzlich durch eine vorläufige Vormundschaft während der Dauer des wegen Verschwendung eingeleiteten Entmündigungsverfahrens beschränkt werden?
Vereinigung von Gewerbetreibenden zur Herbeiführung und Erhaltung angemessener Preise für ihre Gewerbserzeugnisse. Sind Beschränkungen, denen sich die Mitglieder durch die Verbandssatzungen bezüglich ihres Gewerbebetriebes unterwerfen, gegenüber dem Prinzipe der Gewerbefreiheit gültig, und können Vertragsstrafen, die ein Mitglied durch Überschreitung der seinem Gewerbebetriebe durch die Satzungen gezogenen Schranken verwirkt haben soll, im Klagewege gefordert werden? Steht den Mitgliedern das Recht zu, entgegen den Satzungen jederzeit aus dem Verbande auszuscheiden?
Beweislast im Falle des § 1 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871, betr. die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken 2c herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen, wenn mit dem eigenen Verschulden des Getöteten oder Verletzten ein Verschulden des Betriebsunternehmers zusammentrifft.
Begründet die im § 16 des Gesetzes vom 12. Mai 1894 unter Strafe gestellte widerrechtliche Benutzung des Namens eines Ortes zur Bezeichnung von Waren für den dadurch betroffenen Gewerbetreibenden einen Anspruch auf Unterlassung der Bezeichnung und Schadensersatz?
Zur Bestimmung des Umfanges der Rechtskraft. Inwiefern kann in der Abweisung der Räumungsklage des Vermieters zugleich eine richterliche Entscheidung über das Fortbestehen des Mietrechtes gefunden werden?
Unter welchen Voraussetzungen haftet derjenige, welcher ein fremdes Handelsgeschäft mit der Firma und mit allen Aktiven und Passiven mit Ausnahme gewisser bestimmt bezeichneter unter den letzteren übernommen hat, dennoch auch den so ausgenommenen Geschäftsgläubigern?
Haftet, wer eine von ihm mit dem Namen eines Anderen ohne dessen Wissen und Willen unterzeichnete Verpflichtungsurkunde dem darin als Gläubiger Bezeichneten gegeben hat, dem letzteren auf Erfüllung?