Nachforderung zu niedrig berechneter Fracht vom Empfänger beim Eisenbahntransporte. Stillschweigende Vereinbarung über die zum Transporte zu verwendenden Wagen nach ihrer Tragfähigkeit.
1. Kann ein Gläubiger, welcher einer offenen Handelsgesellschaft einen revolvierenden Kredit gewährt, ausgeschiedene Gesellschafter für die nach ihrem, dem Gläubiger bekannten Ausscheiden von der Handelsgesellschaft eingegangenen, dem Kreditverhältnis unterfallenden Verbindlichkeiten haftbar machen?
2. Liegt ein Revisionsgrund darin, daß der Berufungsrichter die Vernehmung eines Zeugen um deswillen ablehnt, weil er sich auf Grund vorgelegter geschäftlicher Korrespondenzen dieses Zeugen von dem Gegenteil der zu bezeugenden Thatsache überzeugt hält?
Bedeutung der Konossementsklausel "quantity and quality unknown". Ist die Klausel "quality unknown" bei lose (unverpackt) verladenem Getreide überhaupt beachtenswerth? Beweislast wegen Erkennbarkeit der mangelhaften Beschaffenheit bei der Verladung. Befreit die Klausel "quality unknown" den Schiffer dem Empfänger gegenüber von der Haftung für die schon bei der Verladung der Ware bestehende schlechte Beschaffenheit selbst dann, wenn diese schlechte Beschaffenheit erkennbar war und gleichwohl die Ware im Konossemente als gut beschaffen bezeichnet wurde?
Besteht eine und eventuell welche zeitliche Grenze für die Befugnis des Komittenten, den Kommissionär als Selbstkontrahenten in Anspruch zu nehmen (Art. 376 Abs. 3 H.G.B.)?
Steht dem durch Betrug des Indossanten zur Acceptation bestimmten Wechselschuldner die exceptio doli gegenüber dem Indossatar des Betrügers, welcher die Wechselforderung lediglich in dessen Interesse geltend macht, auch dann entgegen, wenn das Indossament formell nicht in procura gefaßt ist, und wenn der Indossatar von dem Sachverhalte erst durch die Darstellung des Wechselschuldners im Prozesse unterichtet wird?
Steht den Aktionären ein Anspruch auf Dividende dann zu, wenn die Bilanz einen Reingewinn aufweist, derselbe indessen wegen Unsicherheit der in Ansatz gebrachten Werte nach einem Beschlusse der Generalversammlung nicht zur Verteilung gelangt, sondern als Specialreserve vorgetragen ist?
Auslegung des §. 3 Abs. 1 des Haftpflichtgesetzes. Ist der auf Grund dieser Vorschrift geltend zu machende Entschädigungsanspruch dadurch bedingt, daß derjenige, welchem der Getötete Unterhalt zu leisten verpflichtet war, schon zur Zeit des Todes desselben in hilfsbedürftiger Lage sich befand?
Kann das ausscheidende Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft, welches die Rückzahlung seiner Geschäftsanteile fordert, dem Einwande der Genossenschaft, daß zufolge Beschlusses der Generalversammlung in der maßgebenden Bilanz Verlust-Abschreibungen auf die Geschäftsanteile stattgefunden hätten, der Kläger daher auch nur den nach Abzug derselben verbleibenden Nest seiner Anteile in Anspruch nehmen könne, die Replik entgegensetzen, daß die fraglichen Verluste schon vor seinem Eintritt in die Genossenschaft entstanden und daher von ihm nicht zu tragen seien?