Neue Reise. Abandonerklärung des Mitrheders. Wirkung derselben für die Beitragspflicht zu Reparaturkosten des Schiffes, wenn die Mitteilung von der neuen Reise erst nach Beendigung oder Unterbrechung derselben durch den Unfall erfolgt ist, durch den die Kosten entstanden sind.
1. Wieweit reicht der Schutz eines eingetragenen Gebrauchsmusters gegenüber der gewerblichen Herstellung und Verwertung verwandter Gebrauchsgegenstände?
2. Enthält der Übergang von dem Antrage auf Verurteilung zur Rechnungslegung zu dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung der durch die Rechnung festzustellenden Summe eine unzulässige Änderung der Klage?
Werden nach dem Reichsstempelgesetze vom 27. April 1894 stempelpflichtige Wertpapiere schon deshalb, weil auf ihnen eine Veränderung des Rechtsverhältnisses durch einen Stempelaufdruck oder dergleichen zum Ausdrucke gebracht wird, von neuem urkundenstempelpflichtig?
1. Kann der Prokurist einer offenen Handelsgesellschaft in der Art beschränkt werden, daß er nur in Gemeinschaft mit einem vertretungsberechtigten Gesellschafter die Gesellschaft verpflichten kann?
2. Muß dieser Gesellschafter seine nachträglich erfolgende Genehmigung einer Verpflichtungshandlung des Prokuristen dem dritten Kontrahenten gegenüber erklären?
1. Unterliegen die Absonderungsansprüche des Verpächters einer Mühle wegen seiner Forderungen aus dem Vertrage den Vorschriften der Ziff. 2, oder der Ziff. 4 des § 41 K.O.?
2. Sind nach gemeinem Rechte die im Mühlenbetriebe hergestellten Mühlenerzeugnisse, Mehl 2c, als Früchte der Mühle anzusehen?
1. Steht nach Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft, wenn das Kapital derselben verloren gegangen ist, demjenigen Gesellschafter, der eine höhere Einlage geleistet hatte, in Ansehung des Mehrbetrages ein Anspruch auf Ersatz nach dem Verhältnisse zu, in welchem der Verlust getragen werden soll?
2. Darf die Zahlung des entsprechenden Betrages dann, wenn noch ungedeckte Forderungen von Gesellschaftsgläubigern vorhanden sind, bereits vor Berichtigung dieser Forderungen verlangt werden?
1. Ist die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft befugt, gegen den Widerspruch eines Aktionärs die Bildung eines durch das Statut nicht vorgesehenen Beamtenunterstützungsfonds zu beschließen, weil er ethisch und sozial geboten ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist der Aktionär befugt, den Beschluß der Generalversammlung über die Dotierung eines statutenmäßig vorgesehenen Fonds anzufechten?
3. Darf dem Aktionär wegen befürchteter künftiger Verluste der Anspruch auf die bilanzmäßige Jahresdividende gekürzt werden?