Sind Aktien, die nach der Eintragung des Erhöhungsbeschlusses der Generalversammlung ins Handelsregister, aber vor der Eintragung der stattgefundenen Erhöhung zur Ausgabe gelangt sind, nichtig?
1. Voraussetzungen der Anfechtungsklage gegen die Vorschußberechnung des Konkursverwalters einer eingetragenen Genossenschaft (§ 104 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889).
2. Ist die mangelnde Kenntnis der gemäß §§ 164-167 des genannten Gesetzes entstandenen und bekannt gemachten Mitgliederliste ein Hindernis im Sinne des § 168 Abs. 2?
3. Gilt der mündlich beim Gerichtsschreiber angebrachte Widerspruch eines in die Mitgliederliste Aufgenommenen lediglich deshalb als gemäß § 168 Abs. 2 angebracht, weil der Gerichtsschreiber die Aufnahme eines Protokolles verweigert hat?
Setzt die Trennung der Ehe wegen böslicher Verlassung den Nachweis des Klägers voraus, daß dieser den ernstlichen Willen habe, die Ehe mit dem anderen Ehegatten fortzusetzen?
Ist die Klage auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung abzuweisen, wenn die Beklagte aus einem objektiv nicht vorliegenden Grunde sich in gutem Glauben für berechtigt gehalten hat, die Rückkehr zu weigern?
Führt eine Girobank (Reichsbank) den ihr von einem Girokunden erteilten Auftrag, dem Konto eines anderen Girokunden eine Summe gutzuschreiben und das Konto des Auftraggebers mit der gleichen Summe zu belasten, aus, wenn sie die Gutschrift vornimmt, nachdem sie dem inzwischen zahlungsunfähig gewordenen Inhaber des Kontos erklärt hat, sie werde Barzahlungen an ihn nicht mehr leisten?
Kann der Konkursverwalter das einer Gemeinschuldnerin, die mit ihren Kindern im Verhältnisse des Beisitzes oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft lebt, zustehende Recht, die Kinder, wann sie will, abzuschichten oder abzuteilen, auch ohne ihre persönliche Zustimmung für die Konkursmasse ausüben?
1. Schadensersatz wegen Verzuges mit der Lieferung von Waren, die in Deutschland behufs Weiterveräußerung in China eingekauft waren. Schade, angeblich erwachsen durch Rückgang des Taelskurses. Ursachlicher Zusammenhang zwischen Verzug und Schaden. Ausgleichung des infolge des Verzuges erwachsenen Nachteiles durch einen andererseits entstandenen Vorteil.
2. Interesse des Kommittenten als Grundlage der Interesseforderung des Kommissionärs gegen seinen Kontrahenten.
1. Wie ist ein Urteil zuzustellen, in dem auf Trennung, Ungültigkeit oder Richtigkeit einer Ehe erkannt, außerdem aber über einen anderen streitigen Anspruch entschieden ist?
2. Einstweilige Verfügung nach § 584 C.P.O. Kann in einem Urteile, in dem auf zeitweilige Trennung der Ehegatten von Tisch und Bett erkannt ist, eine Entscheidung dahin getroffen werden, daß der eine Ehegatte dem anderen während der Zeit der Trennung Unterhalt zu gewähren habe?