Gilt die Ausschließung der Aufwertung von Bankguthaben durch § 66 des Aufwertungsgesetzes auch gegenüber ausländischen Gläubigern? Widerspricht § 66 anerkannten Sätzen des Völkerrechts?
1. Über die Zulässigkeit des Rechtswegs für die Frage der Aufwertbarkeit und für den Streit um die Höhe der Aufwertung hypothekarisch gesicherter Forderungen.
2. Wird die Anwendbarkeit des § 65 AufwG. dadurch ausgeschlossen, daß das Kontokorrentverhältnis vor Beginn der eigentlichen Geldentwertung beendet worden war?
3. Enthält die Anmeldung einer Konkursforderung zur Tabelle eine den Verzug des Gemeinschuldners begründende Zahlungsaufforderung?
1. Wann hat der Versicherungsnehmer im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung über Aufwertung von Versicherungsansprüchen vom 22. Mai 1926 (RGBl. I S. 249) es ausdrücklich abgelehnt, die Leistung als Erfüllung anzunehmen?
2. Schließt Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung auch die Möglichkeit aus, den Verfall der deutschen Währung durch eine Klage auf Erstattung von Verzugsschaden auszugleichen?
Ist der Nachweis fristgerechter Einzahlung der Prozeßgebühr für die Berufungsinstanz auch dann als geführt anzusehen, wenn der Berufungskläger bei Vorlegung des Posteinzahlungsscheins das gerichtliche Aktenzeichen falsch angegeben hat und infolgedessen die Senatszuständigkeit nicht innerhalb der Frist bei Gericht hat festgestellt werden können?
Ist ein Beamter, der durch einen Betriebsunfall den rechten Arm verloren hat, stets als hilflos im Sinne von § 1 Abs. 3 des Beamten-Unfallfürsorgegesetzes anzusehen?
1. Wird der Ablauf des im § 516 ZPO. erwähnten Zeitraums von fünf Monaten durch Konkurseröffnung gegen den Berufungskläger unterbrochen?
2. Beendigt die Freigabe des im Prozeß befangenen Anspruchs aus der Konkursmasse ohne weiteres die Unterbrechung?
Welche Tragweite hat die Vorschrift in § 6 Abs. 4 des Mieterschutzgesetzes vom 29. Juni 1926, daß bei Aufhebung des Mietverhältnisses bis zur Sicherung des Ersatzraums die Beteiligten in Ansehung des Mietraums die aus dem Mietverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten haben?
1. Grundsätzliche Ausschließlichkeit der urheberrechtlichen Befugnis.
2. Ist eine Liederauswahl erlaubt, wenn darin nur Gedichte Aufnahme finden, an denen noch Urheberrecht besteht?
3. Wann ist eine Gedichtsammlung ihrer Beschaffenheit nach zur Benutzung bei Gesangsvorträgen bestimmt?