1. Ist der § 13 der Verordnung vom 28. Mai 1846 durch die Bestimmungen des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 außer Wirksamkeit gesetzt worden?
2. Kann ein in den Ruhestand versetzter Kreisschulinspektor, der vorher Lehrer an einem Königlichen Schullehrer-Seminar und noch früher Volksschullehrer gewesen war, einen Anspruch aus § 13 a. a. O. darauf herleiten, daß ihm bei der Bestimmung seiner Pension auch die Zeit, während welcher er als Volksschullehrer fungiert hatte, mit angerechnet werde?
Unter welchen Voraussetzungen können Käufer von Zubehör und Früchten eines mit Hypotheken oder Grundschulden belasteten Landgutes im Falle absichtlicher Verschleuderung des Inventars für den Ausfall einer Hypothek ersatzpflichtig gemacht werden?
Wird die Ersatzübernahme auch dann wirksam, wenn der Ersteher zufolge einer Vereinbarung mit dem Eigentümer des mithaftenden Grundstückes die Korrealhypothek bezahlt, und ihm dafür in gleicher Höhe Hypothek auf dem bisher mithaftenden Grundstücke bestellt wird?
1. Begriff der Korrespondenzverträge. Wann unterliegen dieselben der Stempelsteuer?
2. Ist der in einem schriftlichen Kaufvertrage zugleich enthaltene Kompromißvertrag wegen schiedsrichterlicher Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsteilen aus dem Kaufvertrage als Bestandteil des letzteren im Sinne des § 10 Abs. 3 a. a. O. anzusehen?
3. Möglichkeit der Ermittelung des Wertes des Gegenstandes als Voraussetzung der Stempelfreiheit der darüber errichteten Urkunde gemäß § 4a a. a. O.
Ist das nach gemeinem Rechte dem Besitzer zustehende jus tollendi durch das preußische Eigentumserwerbsgesetz vom 5. Mai 1872 oder durch das preußische Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883 gegenüber dem Ersteher des Grundstückes beseitigt oder eingeschränkt?
Sind nach § 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Urkunden über zweiseitige Rechtsgeschäfte, die von seiten des einen Kontrahenten innerhalb des Geltungsbereiches jenes Gesetzes und von seiten des anderen Kontrahenten außerhalb dieses Geltungsbereiches zu erfüllen sind, der Stempelsteuer unterworfen?
Hat die Zurückführung des Grundbuchblattes auf den Kataster, wenn sie erst nach Eintragung des Eigentümers erfolgt ist, die Wirkung, daß sich die Beweislast im Prozesse durch sie verändert?
Kann der Verkäufer auf Grund von Art. 354 H.G.B. von dem Kaufvertrage einseitig abgehen, weil der Käufer zwar nicht mit der Bezahlung des Preises für Waren, die der Verkäufer nach dem betreffenden Kaufvertrage zu liefern hatte, wohl aber mit der Bezahlung einer anderen Schuld in Verzug geraten ist, deren Bezahlung er durch ein Abkommen versprochen hatte, das mit dem Kaufvertrage, von welchem der Verkäufer abgehen will, ein einheitliches Ganzes bildet?
Kann eine im Güterrechte des preußischen Allgemeinen Landrechtes lebende Ehefrau Schadensersatzansprüche wegen geminderter Erwerbsfähigkeit auf Grund des Haftpflichtgesetzes § 3 Abs. 2 erheben? Erwerb der preußischrechtlichen Ehefrau.
Aufnahme eines Darlehns im Interesse eines Anderen mit Verbürgung des Anderen für das Darlehn. Rechtsfolgen für das Verhältnis zwischen Hauptschuldner und Bürgen, insbesondere nachdem beide in Konkurs verfallen.