1. Wirkung eines Zuschlags "unter den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen" gegenüber einer vorausgegangenen abweichenden Vereinbarung oder gegenüber einem bezüglich einzelner Zubehörstücke vorher erlassenen Einstellungsbeschlusse.
2. Inwiefern muß zu einer gemäß § 769 Z.P.O. erlassenen Anordnung des Prozeßgerichtes, damit dadurch die Einstellung des Verfahrens im Sinne der §§ 37 Nr. 5, 55 Abs. 2 Zw.V.G. herbeigeführt werde, noch ein Einstellungsbeschluß des Vollstreckungsgerichts hinzukommen?
3. Ist ein solcher Einstellungsbeschluß an eine besondere Form gebunden, und hängt seine Wirksamkeit davon ab, daß er zugestellt wird?
1. Ist der Importeur als solcher Schuldner des Zolls? 2. Zum gesetzlichen Einlösungsrecht (jus offerendi).
3. Zum Unterschiede zwischen echtem Gesamtschuldverhältnis und unechter Solidarität.
Rechtswirkung der gemäß § 91 Abs. 2 Zw.V.G. zwischen dem Hypothekengläubiger und dem Ersteher des Grundstückes getroffenen Vereinbarung des Bestehenbleibens der Hypothek gegenüber dem Bürgen für die persönliche Schuld. Wird die Forthaftung des Bürgen durch eine von diesem formlos dem Gläubiger gegebene Zusage begründet?
1. Finden auf die Pensionierung der Lehrer an den städtischen Lehrer- und Lehrerinnenseminaren die §§ 22 und 23 des preußischen Beamtenpensionsgesetzes vom 27. März 1872 Anwendung?
2. Gehören die Lehrer an den städtischen Lehrer- und Lehrerinnenseminaren zu den Kommunalbeamten im Sinne des preußischen Kommunalbeamtengesetzes vom 30. Juli 1899?
1. Zum Begriffe des Spezieskaufs. 2. Ist die zur Zeit des Kaufsabschlusses vorhandene Absicht des Verkäufers, vertragswidrige Ware zu liefern, eine genügende Grundlage zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 B.G.B.?
3. Ist neben der Wandelungsklage aus § 480 Abs. 2 B.G.B. auch die Anfechtung aus § 123 B.G.B. zulässig, wenn der Käufer die Annahme einer zur Erfüllung eines Gattungskaufs gelieferten mangelhaften Sache wegen arglistigen Verschweigens des Fehlers anfechten will?
Einfluß der Vorschriften der §§ 546, 547 Nr. 1 Z.P.O. auf die Bestimmung des Zeitpunktes der Rechtskraft der Urteile der Oberlandesgerichte im Sinne des § 705 Z.P.O. Rückwirkung auf die Zuständigkeit für Arreste und einstweilige Verfügungen nach §§ 937 Abs. 1, 943 Abs. 1 Z.P.O.
Über den Begriff der Schenkung bei Anwendung des Reichserbschaftssteuergesetzes auf einen Fall der Zuwendung an eine juristische, ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgende Person für diese Zwecke.
1. Konnten Gegenstände des Kunstgewerbes nach dem Gesetze vom 9. Januar 1876 als Kunstwerke geschützt werden?
2. Zur Auslegung der Berner Konvention vom 9. September 1886, Fassung vom 4. Mai 1896. Genießen danach die Erzeugnisse des ausländischen Kunstgewerbes im Einfuhrlande absoluten Kunstwerkschutz? oder kommt es darauf an, ob das Gesetz des Einfuhrlandes sie als Kunstwerke anerkennt?
Ist in § 148 des preuß. Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 unter dem "Bergwerksbesitzer" nur der Eigentümer des Bergwerkes zu verstehen, oder auch wer das Bergwerk auf Grund eines vom Eigentümer abgeleiteten Nutzungsrechtes besitzt?
Tritt Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn nach Einlegung der Revision der Revisionsbeklagte, der in der Berufungsinstanz durch einen Anwalt vertreten war, stirbt, ohne einen Vertreter für die Revisionsinstanz bestellt zu haben?