Zum Begriffe der sittlichen Pflicht und der auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht bei Schenkungen im Sinne der Befreiungsvorschrift des § 56 Abs. 2 des Reichserbschaftssteuergesetzes vom 3. Juni 1906.
1. Darf der Hypothekengläubiger mit der Grundbuchberichtigungsklage die Beseitigung voreingetragener Rechte verlangen, die sein Recht beeinträchtigen?
2. Begründet die Bindung durch dinglichen Vertrag nach §§ 873, 875 BGB. eine Verfügungsbeschränkung im Sinne des § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB., so daß sie nicht gutgläubigen Dritten entgegengehalten werden kann?
Kann die Entscheidung über ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer erst in der Berufungsinstanz geltend gemachten Gegenforderung vorbehalten werden, wenn die auf dieselbe Gegenforderung gegründete Einwendung der Aufrechnung zurückgewiesen wird?
Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 Abs. 2 ZPO. dadurch ausgeschlossen, daß die Partei, die ohne ihr Verschulden keine Kenntnis von der Zustellung des Urteils erlangt hatte, im Übrigen ein Verschulden bei der Versäumung der Einspruchsfrist trifft?
Steht der Konkursmasse ein Anspruch auf den verhältnismäßigen Teil der Gegenleistung zu, wenn der Gemeinschuldner einen zweiseitigen Vertrag teilweise erfüllt hat, der Konkursverwalter aber die weitere Erfüllung des Vertrages ablehnt?
Unterliegt ein Vertrag, in welchem eine Vertragspartei zugunsten der anderen ein nichtiges Testament als für sich bindend anerkennt, der Formvorschrift der §§ 2371, 2385 Abs. 1 B.G.B.?
Ist im Falle der Enteignung eines Grundstücks, wenn dessen Wert unter der Annahme eines der vollen Ausnutzungsfähigkeit entsprechenden Neubaues geschätzt, und in die Baukostenrechnung der Einnahmeverlust während der Bauzeit aufgenommen wird, daneben noch der sog. Zwischenzins zu berücksichtigen?
Kann der Versicherer bei der Feuerversicherung, wenn der Anspruch auf die Versicherungssumme abgetreten ist, dem neuen Gläubiger gegenüber geltend machen, daß der Anspruch durch das Verhalten des Versicherungsnehmers nach der Abtretung verwirkt sei?
1. Kann die Nichtigkeit eines Vertrages gemäß § 138 Abs. 1 BGB. damit begründet werden, daß der eine Kontrahent den anderen durch arglistige Täuschung zum Abschlusse bestimmt habe?
2. Kann, wenn zwei Beklagte im Wechselprozesse unter Vorbehalt rechtskräftig verurteilt sind, der eine in dem von ihm allein eingeleiteten Nachverfahren den anderen als Zeugen benennen?
3. Abschluß eines Wechselbegebungsvertrages zwischen dem Gläubiger und zwei Wechselschuldnern, von denen der eine von dem Gläubiger wucherisch ausgebeutet wird. Steht auch dem anderen, nicht bewucherten Wechselschuldner die Einrede des Wuchers zu?
4. Muß sich der Blankoindossatar, welcher den Wechsel durch Blankotradition erworben hat, Einreden aus der Person des Blankotradenten gefallen lassen, wenn dieser den Wechsel in eigenem Namen, aber für Rechnung des ersteren erworben hatte?
Ist für den Verletzten, der zur Behandlung seiner Verletzung einen Arzt zuzieht, dieser eine Person, deren er sich zur Erfüllung seiner aus § 254 BGB. folgenden Verpflichtung, den Schaden zu mindern, bedient, und deren Verschulden er nach § 278 BGB. gegenüber dem auf Schadensersatz belangten Verletzer zu vertreten hat?