Liegt eine zu ihrer Gültigkeit die Schriftform erfordernde Schenkung vor, wenn jemand einem anderen für Dienste, die ihm dieser um persönlicher Beziehungen willen zunächst unentgeltlich geleistet hat, hinterher eine Vergütung in bestimmtem, nunmehr vereinbartem Betrage verspricht? Behauptungspflicht in dieser Beziehung.
Welche Rechtsstellung hat der Gläubiger, der vor der Konkurseröffnung den ihm vom Gemeinschuldner geschuldeten Gegenstand in seinen Besitz bekommen hat, gegenüber der Konkursmasse? Einfluß der Fehlerhaftigkeit des Besitzerwerbes.
Sind freiwillige Zuwendungen auf den gesetzlich zu gewährenden Unterhalt anzurechnen? Wann ist der in § 1579 Abs. 1 Satz 2 BGB. vorgesehene Fall gegeben?
Können Eheleute ein gemeinschaftliches Testament in der Weise errichten, daß jeder Ehegatte die Verfügungen unter Angabe des Ortes und Tages eigenhändig schreibt und unterschreibt?
Hat die fälschliche Anfertigung eines Testaments die Erbunwürdigkeit auch dann zur Folge, wenn der Fälscher damit den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen bestrebt war?
1. Wer ist Fahrzeughalter eines Kraftwagens, der vom Eigentümer zur Ausbesserung einem Kraftwagenhändler zugesandt wurde? 2. Wann ist ein Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters in Betrieb gesetzt? 3. Verhältnis der Schadensersatz- und Schadenstragungspflicht der mehreren Kraftfahrzeughalter und Kraftfahrzeugführer untereinander, wenn der Halter des einen Kraftfahrzeugs der Verletzte ist. 4. Haftung nach Bürgerlichem Gesetzbuche neben der Haftung aus dem Kraftfahrzeuggesetze. 5. Eigenes mitwirkendes Verschulden.
1. Kann auch der zu Wettbewerbszwecken handeln, der selbst kein Geschäft betreibt? 2. Ist das Gewähren von Sonderrabatt sittenwidrig? 3. Unterlassungsklage aus den §§ 1, 13 u. 14 des Wettbewerbgesetzes vom 7. Juni 1909. 4. Zusammentreffen der Tatbestände der §§ 1 u. 13 mit dem Tatbestande des § 14 Abs. 1 desselben Gesetzes.
Ist ein Verfahren patentfähig, dessen Erzeugnisse in Geschmacksmustern bestehen? Darf bei der Bewertung der Erfindung die ästhetische Wirkung in Betracht gezogen werden?
Kann der Patentinhaber eine frühere Priorität, als der Anmeldung entspricht, auf die das Patent erteilt ist, damit begründen, daß dieselbe Erfindung ohne Erfolg von ihm oder einem Rechtsvorgänger schon vorher zum Patent angemeldet worden war?
Inwieweit bedürfen Verpflichtungen der Mitglieder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ihre Produktion an ihre Gesellschaft abzuliefern, der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag?