Vermutung der Vollständigkeit der über ein Rechtsgeschäft errichteten Urkunde. Behauptung, daß eine in den Verhandlungen getroffene Abrede in die Vertragsurkunde nur deshalb nicht mit ausdrücklichen Worten aufgenommen sei, weil sie sich aus den aufgenommenen Bestimmungen als selbstverständlich ergebe.
Beweislast im Falle des § 355 Abs. 3 HGB., wenn der Schuldner eine Vereinbarung behauptet, daß der Gläubiger ihm die Kreditsumme bis zu einem bestimmten Tage zur Verfügung halten solle.
1. Darf nach gemeinem und preußischem Rechte der Grundeigentümer den Dienstbarkeitsberechtigten die unterirdischen Wasseradern abgraben, die der mit der Dienstbarkeit belasteten Quelle das Wasser zuführen?
2. Darf er gegenüber dem Verbote des § 200 preuß. WasserG. vom 7. April 1913 die ausnahmsweise zugelassene Begünstigung der eigenen Haushaltung und Wirtschaft auch für Grundstücke geltend machen, die im wirtschaftlichen Zusammenhange mit dem Wassergrundstücke stehen, aber jenseits der Landesgrenze liegen?
Geht, wenn nach dem Zuschlage die Forderung erlischt, das durch den Zuschlag an die Stelle der Hypothek getretene Recht auf Befriedigung aus dem Versteigerungserlöse nach Maßgabe der für die Entstehung einer Eigentümergrundschuld geltenden Bestimmungen auf den früheren Eigentümer (Subhastaten) über, oder rücken die nachstehenden Hypothekgläubiger auf?
Zur Bestimmung des Begriffs "befugterweise" im Sinne von § 16 UnlWG. Kann sich jemand der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts, eines gewerblichen Unternehmens oder einer Druckschrift "befugterweise" bedienen, wenn er die Bezeichnung nicht in gutem Glauben oder unter Verstoß gegen die Gesetze angenommen hat oder führt?
Was ist unter den "zur Rettung sowie zur Abwendung größerer Nachteile" aufgewendeten Kosten zu verstehen, welche nach § 834 Nr. 3 HGB. dem Versicherer zur Last fallen?
Wieweit geht die Verpflichtung der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H., die sich dem Erwerber gegenüber verbindlich gemacht haben, die Abtretung eines Teiles eines Geschäftsanteils zu genehmigen?