1. Zur Frage der Prozeßvertretung des Deutschen Reichs bei Ansprüchen aus dem Militärhinterbliebenengesetze.
2. Kann die Witwe eines Offiziers, die eine formell gültige, materiell nichtige Ehe geschlossen hat, nach Nichtigkeitserklärung der Ehe Nachzahlung des Witwengeldes für die Zeit des tatsächlichen Bestehens der scheinbar gültigen Ehe beanspruchen?
Kann gegenseitige Abhängigkeit im Sinne von § 2270 BGB. angenommen werden, wenn eine von den Ehegatten gemeinschaftlich getroffene einheitliche Verfügung zugunsten des nämlichen Dritten vorliegt?
Ist in Rechtsstreitigkeiten, bei denen es sich um die Rechtsgültigkeit der Ausschließung aus einem Verein handelt, die Zulässigzeit der Revision davon abhängig, daß der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 4000 M übersteigt?
1. Sind unter "Stiftungen" stets nur rechtsfähige Stiftungen im Sinne der §§ 80 flg. BGB. zu verstehen? Insbesondere dann, wenn es sich um Zuwendungen an Kirchengemeinden oder andere öffentlichrechtliche Korporationen handelt?
2. Sind Hypothekeneintragungen, die zufolge solcher Zuwendungen vor Erteilung der vorgeschriebenen Königlichen Genehmigung im Grundbuche vorgenommen werden, nichtig und auf Verlangen zu löschen?
1. Kann ein auf Ehescheidung lautendes Urteil von dem beklagten Ehegatten mit der Begründung angefochten werden, daß nicht dem Scheidungsantrage sondern dem Antrage des Gegners, die Ehe auf erhobene Anfechtungsklage für nichtig zu erklären, habe stattgegeben werden müssen?
2. Geht die neben der Scheidungsklage bedingt erhobene Anfechtungsklage der Scheidungsklage vor?
Kann ein Beschluß einer Gesellschaft m. b. H., wonach sich ein mit ihr in Wettbewerb stehender Gesellschafter durch einen anderen Gesellschafter vertreten lassen muß, unter Umständen gegen die guten Sitten verstoßen?
In welcher Frist verjährt der Anspruch der Partei auf Schadensersatz aus dem zwischen ihr und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis, wenn dieses Verhältnis ein Werkvertrag ist?
Wird die Stempelpflichtigkeit aus Tarifnr. 1 A e Nr. 1 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 dadurch ausgeschlossen, daß der Vertrag im Auslande beurkundet ist?
Wonach bestimmt sich bei der Seeversicherung die Vollmacht des Abschlußagenten zur selbständigen Übernahme von Versicherungen gegen Kriegsgefahr? Bedeutung des Umstandes, daß die Gesellschaft die Zeichnung von Kriegsversicherungspolicen durch den Agenten geduldet hat.