1. Erfordernisse der Zulassung von Waren zum Börsenterminhandel.
2. Ist der Spieleinwand gegenüber Ansprüchen aus Börsentermingeschäften auch dann ausgeschlossen, wenn diese unter anderen als den amtlich festgesetzten Geschäftsbedingungen geschlossen sind?
3. Wann ist wegen Abweichungen der vereinbarten von den amtlich festgesetzten Geschäftsbedingungen das Vorliegen eines offiziellen Börsentermingeschäfts zu verneinen?
Bedeutung der im Nichtigkeitsstreit ergehenden Entscheidungen für die Auslegung des Patentes. Bedeutung von Zahlenangaben im Patentanspruche. Patentverletzung durch Feilhalten und Inverkehrbringen von Stoffen, wenn das Patent auf ihre Verwendung zu einem bestimmten Zwecke erteilt ist?
Können für eine uneinziehbare Stammeinlage die übrigen Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. in Anspruch genommen werden, bevor der Säumige seines Geschäftsanteils verlustig erklärt worden ist?
Unterliegen Ansprüche wegen der Fracht auch dann der Verjährungsvorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 3 BGB., wenn der Frachtvertrag unter Großkaufleuten geschlossen wird und einen Seetransport für den Gewerbebetrieb des Schuldners zum Gegenstande hat?
1. Hat ein Aktionär, der zugleich Vorstandsmitglied ist, Stimmrecht, wenn die Generalversammlung über seine vorzeitige Abberufung Beschluß fassen soll?
2. Enthält § 626 BGB. zwingendes Recht? Kann die Kündigung aus wichtigen Gründen dadurch erschwert werden, daß Vermögensnachteile an die Ausübung des Kündigungsrechts geknüpft werden? Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn vereinbart wird, daß das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft ohne Schadloshaltung nur dann entlassen werden kann, wenn es Handlungen begeht, die den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge haben?
3. Ist es ein wichtiger Grund zur Entlassung, wenn das Vorstandsmitglied durch eine vorgeschobene Person mit der Aktiengesellschaft Spekulationsgeschäfte macht?
Ist ein Generalversammlungs-Beschluß einer Aktiengesellschaft, der, statt mit der gesetzlich geforderten erhöhten Mehrheit, mit einfacher Majorität gefaßt ist, nichtig, oder anfechtbar?
Kann eine Höchstbetrags-Hypothek ungeteilt für verschiedene Gläubiger und zur Sicherung von Forderungen gegen verschiedene Schuldner ins Grundbuch eingetragen werden? Sind vorläufige Eigentümer-Grundschulden oder Verfügungen darüber eintragungsfähig?
1. Kann die fahrlässige Verabsäumung der elterlichen Fürsorge- und Aufsichtspflichten über das Kind (§§ 1627, 1631, 1634 BGB.) zugleich eine unerlaubte Handlung nach § 823 BGB. darstellen?
2. Zur Auslegung des § 426 BGB. Was heißt: "soweit nicht ein anderes bestimmt ist" in Abs. 1 Satz 1 des Paragraphen?
3. Entsprechende Anwendung des § 254 BGB. für die Ausgleichung nach §§ 840, 426 BGB.
1. Ist der Schlußsatz des § 254 BGB. auch auf die Fälle des Abs. 1 im Gebiete der unerlaubten Handlungen zu beziehen?
2. Haftet der durch eine unerlaubte Handlung Beschädigte für ein mitwirkendes Verschulden der für ihn handelnden Hilfspersonen wenigstens im Rahmen des § 831 BGB.?
1. Gemeinsame Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen. Bis zu welcher Grenze kann von der Gläubigerversammlung eine Aufgabe oder Beschränkung von Rechten der Gläubiger beschlossen werden? Formelle und materielle Erfordernisse eines solchen Beschlusses.
2. Wird das Stimmrecht eines Gläubigers auf Grund seiner Schuldverschreibung durch eine ihm gewährte Teilleistung beeinflußt?
3. Folgen einer gleichzeitig aus prozessualen und aus sachlichen Gründen ausgesprochenen Klagabweisung.