Bindet die Anordnung einer ausländischen Behörde, wonach ein minderjähriges Kind nicht von dem im Auslande schuldlos geschiedenen, sondern von dem anderen Ehegatten erzogen werden soll, die deutschen Gerichte, wenn der schuldlos geschiedene Ehegatte hinterher die deutsche Reichsangehörigkeit erlangt hat?
1. Bedeutet nach preußischem Rechte die Leistung des Diensteides, daß die seitdem erfolgte Beschäftigung insbesondere eines mittleren oder unteren Beamten, als wirklicher Dienst eines Staatsbeamten anzusehen ist?
2. Steht der Annahme eines Staatsbeamtenverhältnisses der Umstand entgegen, daß bei Einstellung eines Bewerbers zu einer Tätigkeit im Dienste des Staates auch dem Eingestellten ein Kündigungsrecht vorbehalten worden ist?
Ist ein solches Kündigungsrecht bürgerlichrechtlicher oder staatsrechtlicher Natur?
Erlöschen die Rechte eines Militäranwärters aus dem ihm erteilten Zivilversorgungsscheine dadurch, daß der Militäranwärter später zum Zahlmeister ernannt worden ist und dann als solcher mit Pension in den Ruhestand versetzt wird?
1. Zum Begriffe der Kenntnis vom Grunde der Richtigkeit oder Anfechtbarkeit im Sinne des § 122 BGB.
2. Ist die in § 122 BGB. bestimmte Schadensersatzpflicht dessen, der seine Erklärung wegen Irrtums angefochten hat, dann ausgeschlossen, wenn der Vertragsgegner durch sein eigenes Verhalten den Irrtum hervorgerufen hat?
Inwieweit ist ein Abkommen über eine Sacheinlage oder eine Übernahme unwirksam, das im Gesellschaftsvertrage der Aktiengesellschaft nicht vollständig die vorgeschriebene Festsetzung gefunden hat? Ausbedingen des Wiederkaufs solcher Einlagen.
Regelung der Beweislast im Falle des § 2339 Abs. 1 Nr. 4 BGB., wenn der Fälscher geltend macht, er sei lediglich bestrebt gewesen, den wahren letzten Willen des Erblassers zu verwirklichen.
1. Inwieweit besteht ein Gesamtschuldverhältnis zwischen Bürgen, die sich einzeln, unter Beschränkung ihrer Haftung auf bestimmte Beträge, für eine Kontokurrentschuld von unbegrenzter Höhe verbürgt haben?
2. Wie gestaltet sich die Ausgleichung unter solchen Mitbürgen?
Unter welchen Umständen kann sich der wegen Verschuldens des Grundbuchbeamten verklagte Justizfiskus mit Erfolg darauf berufen, daß anderweitiger Ersatz des Schadens von dem Notar erlangt werden könne, dem die grundbuchamtliche Vollzugsnachricht ausgehändigt worden ist?