1. Ist über die Zulässigkeit des Rechtswegs auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu entscheiden?
2. Steht dem durch eine Beschlagnahme gemäß § 64 Abs. 4 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 betroffenen Dritten die Widerspruchsklage zu?
Kann sich der Hypothekengläubiger, der zwei Hypotheken unmittelbar hintereinander besitzt, nachdem er im Wege des Einlösungsrechts (ins offerendi) mit der ersten Hypothek befriedigt worden ist, auf den Satz nemo subrogat contra se zugunsten seiner zweiten Hypothek berufen?
Kann in Haftpflichtsachen der Entschädigungsberechtigte den Befreiungsanspruch des rechtskräftig zu seiner Schadloshaltung verurteilten Versicherungsnehmers gegen den Versicherer zwecks seiner Befriedigung pfänden und sich überweisen lassen?
Mißbräuchliche Benutzung von Scheckformularen. Welche Sorgfalt haben die Beteiligten bei Aufbewahrung von Scheckformularen und bei Auszahlung von Scheckguthaben zu beobachten?
Kann in der Aushändigung von Grundschuldbriefen und von unterschriebenen, nicht ausgefüllten Abtretungsentwürfen die Erteilung der Vollmacht gefunden werden, über die Grundschulden frei zu verfügen?
Hat bei Veräußerung eines Mündelgrundstücks die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung die Folge, daß der Mündel für den vom Käufer gezahlten Kaufpreis haftet? Inwieweit kann der Mündel als bereichert angesehen werden?
1. Ist § 147 des Genossenschaftsgesetzes ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann gemäß § 304 ZPO. die Prüfung der Frage eines mitwirkenden Verschuldens dem Verfahren über den Betrag des Anspruchs überlassen bleiben?
1. Wann darf bei gegenseitigen Verträgen, wenn jeder Teil im Gebiet eines anderen Rechtes zu erfüllen hat, eines dieser Rechte dem ganzen Vertrage zugrunde gelegt werden?
2. Nach welchem örtlichen Rechte bestimmt sich die Frage, was der Käufer tun muß, um sich die Rechte aus einer mangelhaften Beschaffenheit der Ware zu erhalten?