1. Form der Vollmacht, auf Grund deren bei Übertragung des Geschäftsanteils einer Gesellschaft m. b. H. der Veräußerer den Erwerber vertritt.
2. Klage gegen die Gesellschaft m. b. H. aus einer vor ihrer Eintragung in das Handelsregister entstandenen ungerechtfertigten Bereicherung. Beweislast.
Über die Bedeutung des Grundsatzes, daß die Eintragung eines Warenzeichens für den eingetragenen Inhaber das ausschließliche Recht der Zeichenführung nur hinsichtlich Waren der angemeldeten Art begründet, und über die Frage der Rechtswirksamkeit von Maßregeln, die bezwecken, das Ausschlußrecht über diese Grenze hinaus auszudehnen.
In welcher Form kann der letztlebende Ehegatte, der die Erbschaft aus dem von ihm und seinem verstorbenen Ehegatten errichteten gemeinschaftlichen Testament angenommen hat, dieses Testament anfechten, wenn ihm nach der Errichtung des Testaments ein Pflichtteilsberechtigter erwachsen ist?
1. Ist, wenn die im gesetzlichen Güterstande lebende Ehefrau selbständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, nicht bloß der Erwerb, sondern auch das Erwerbsgeschäft selbst stets Vorbehaltsgut?
2. Werden, wenn das Erwerbsgeschäft verkauft wird, die aus dem Kaufpreise fließenden Nutzungen Vorbehaltsgut?
3. Erstreckt sich die durch § 1374 Satz 2 BGB. begründete Auskunftspflicht des Mannes auch auf die Nutzungen des eingebrachten Gutes?
4. Welche Bedeutung hat § 1430 BGB., wenn das dem Manne von der Frau zur Verwaltung überlassene Vorbehaltsgut in laufenden Einkünften besteht? Hat der Mann über die Verwendung dieser Einkünfte der Frau Auskunft zu erteilen?
1. Muß das eigenhändige Testament von dem Erblasser stets mit dem Namen unterzeichnet sein, dessen er sich im Verkehr allgemein bedient, insbesondere mit dem Familiennamen?
2. Kann die Angabe des Ortes der Errichtung beim eigenhändigen Testament unter Umständen auch in abgekürzter Form erfolgen?
1. Ist nach § 11 Abs. 2 EG. z. GVG. die Erhebung eines Konflikts nur dann zulässig, wenn der Beamte selbst, nicht wenn der Staat oder ein sonstiger Verband wegen einer Amtspflichtverletzung eines Beamten in Anspruch genommen wird?
2. Hindert die Erhebung des Konflikts während der Revisionsinstanz den Fortgang des Verfahrens vor dem Reichsgerichte?
3. Zulässigkeit des Rechtswegs für Ersatzansprüche gegen den Staat oder einen anderen Verband wegen Amtspflichtverletzungen seiner Beamten oder wegen eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters in Steuerangelegenheiten.
Inwieweit ist bei einem vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs errichteten Erbvertrag oder gemeinschaftlichen Testamente die Befugnis des Überlebenden, über das ihm zugewendete Vermögen des Verstorbenen zu verfügen, nach altem oder nach neuem Rechte zu beurteilen, wenn die Erblasser nach dem 31. Dezember 1899 gestorben sind? Was ist unter "Bindung des Erblassers" in Art. 214 Abs. 2 EG. z. BGB. zu verstehen?