Ist für einen Anspruch auf Erhöhung der gemäß § 25 oder gemäß § 33 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 im Verwaltungswege festgesetzten Entschädigung für ausgehobene Pferde oder Fahrzeuge der ordentliche Rechtsweg gegeben?
Kann dem Erwerber eines Wechselblanketts, der dieses gutgläubig ausgefüllt hat, entgegengehalten werden, daß der Aussteller und der Bezogene nach dem Geben und Nehmen des Blanketts dessen Vernichtung vereinbart haben?
Klausel "cif Hamburg, Juli-Abladung, Kasse minus 1% Skonto gegen Dokumente bei Dampfers Ankunft". Muß der Käufer die Dokumente trotz Verlustes der Güter auch dann aufnehmen, wenn die Klausel den Zusatz trägt: "Hamburger ausgeliefertes Gewicht, Hamburger Arbitrage"? Muß er die Dokumente vor Ankunft des Schiffes aufnehmen, wenn die Reise eine Unterbrechung von unbestimmter Dauer erfährt?
1. Zur Frage der Gültigkeit von Verträgen, durch welche Kraftdroschken unter Vorbehalt des Eigentums an Droschkenführer zum selbständigen Droschkenbetriebe verkauft werden, wenn der Verkäufer die nur ihm erteilte polizeiliche Genehmigung und Zulassung zum Kraftdroschkenbetriebe behält.
2. Unter welchen Umständen kann bei derartigen Verträgen neben dem Käufer auch der Verkäufer als Halter der Kraftdroschke angesehen werden?
1. Willenserklärung durch einen Stellvertreter bei Absendung eines Telegramms.
2. Kreditauftrag durch die Aufforderung an den lieferungsunlustigen Verkäufer, dem Käufer die bestellte Ware zu liefern.
1. Kann, wenn der Erfinder eines Stoffes jemandem das Recht eingeräumt hat, den Stoff im gewerblichen Verkehr mit seinem Namen zu bezeichnen, dieser gegen Dritte wegen Beeinträchtigung seines Rechtes Ersatzansprüche auf Grund des § 12 BGB. oder des § 14 WarbezG. geltend machen?
2. Ist § 16 UnlWG. anwendbar, wenn sich ein Dritter, der den Stoff rechtmäßig vertreibt, zu dessen Bezeichnung ebenfalls des Namens des Erfinders bedient?
Haftet der Konkursverwalter, der die Forderung eines Konkursgläubigers in das Schlußverzeichnis aufzunehmen schuldhaft unterlassen hat, diesem auf Schadensersatz, obwohl der Gläubiger im Schlußtermin Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis nicht erhoben hat?