Haftet der Rheder, dessen Schiff durch das Verschulden der Besatzung desselben mit einem anderen Schiffe zusammengestoßen ist und dieses beschädigt hat, bevor es beladen war, dem Befrachter dieses anderen Schiffes für den ihm durch die Verzögerung der Reise infolge der erforderlichen Reparatur des Schiffes erwachsenen Schaden?
Setzt das Pfandrecht des Kommissionärs wegen "aller Forderungen aus laufender Rechnung in Kommissionsgeschäften" nach Art. 344 H.G.B. voraus, daß die geführte laufende Rechnung sich lediglich auf Kommissionsgeschäfte bezieht?
Sind die Voraussetzungen des Regresses auf Grund eines unter der Herrschaft des deutschen Rechtes vollzogenen Indossamentes auf einem unter fremdem Rechte stehenden Wechsel nach deutschem Rechte zu beurteilen?
Wird die Wechselverpflichtung des Bezogenen bereits mit der Niederschrift des Acceptes auf den zur Acceptierung vorgelegten Wechsel oder erst mit der Wiederaushändigung des mit Accept versehenen Wechsels begründet? Ist das Recht des legitimierten Inhabers der Wechsel-Sekunda auf Aushändigung der acceptierten Prima wider den Acceptanten ein durchaus selbständiges?
Der Korrespondent verpfändet seinem Bankier für dessen Forderung aus dem Kontokorrent-Verhältnisse einen in dessen Depot befindlichen preußischen Grundschuldbrief mit dem Bemerken in der Verpfändungsurkunde, der Grundschuldbrief werde im Sinne des Art. 309 H.G.B. zum Faustpfande bestellt. Welche Wirkung hat dieses Geschäft im Geltungsgebiete des preuß. Allg. Landrechtes?
1. Mit welchem Akte ist die Anfechtungsklage im Sinne des §. 3 Nr. 3 des Anf.-Gesetzes vom 21. Juli 1879 als rechtshängig geworden anzusehen, wenn der Beklagte sich auf eine nicht in gehöriger Weise zugestellte Klage eingelassen hat?
2. Mit welchem Akte ist die angefochtene Verfügung im Sinne dieser Gesetzesbestimmung als vorgenommen anzusehen, wenn ihre Wirksamkeit dritten Personen gegenüber durch ihre Eintragung in das Hypothekenbuch bedingt ist?
3. Ist das Gericht durch den §. 9 des Anf.-Ges. behindert, für die Bewirkung der Rückgewähr eine andere Modalität, als die in dem Klagantrage bezeichnete, vorzuschreiben?
4. Kann auf Grund des §. 7 des Anf.-Ges. unter Umständen die Verurteilung des Beklagten zu einer Zahlung an den Kläger ausgesprochen werden?
Ist zur Begründung einer Anfechtung in den Fällen des §. 3 Nr. 1 und 2 des Anf.-Ges. vom 21. Juli 1879 (§. 24 K.O.), sowie nach gemeinem Rechte erforderlich, daß der Schuldner bei der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung sich der Rechtswidrigkeit derselben bewußt gewesen ist?
Kann der Bürge im Konkurse des Hauptschuldners den Anspruch auf Ersatz der künftig erst zu leistenden Zahlung auch dann anmelden, wenn der Gläubiger sich mit seiner Forderung meldet?
Sind die Bestimmungen in Art. 269 Abs. 2 H.G.B. über solidarische Berechtigung und Verpflichtung auf die Fälle der Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften zu beschränken, oder können sie auch Anwendung finden in Fällen der Vereinigung zu einem Handelsgewerbe?