1. Verpflichtung des durch die Gläubigerversammlung auf Grund des Gesetzes vom 4. Dezember 1899 bestellten Vertreters der Gläubiger von Teilschuldverschreibungen, die Eintragung der diesen zugesicherten Hypotheken zu veranlassen und zu übernehmen.
2. Zulässigkeit der allgemeinen Arglisteinrede gegenüber der Berufung auf die Nichtigkeit eines Beschlusses der Gläubigerversammlung?
3. Gehen mit der Übertragung der Rechte aus Orderteilschuldverschreibungen durch Übergabe der mit Blankoindossament versehenen Papiere auch Schadensersatzansprüche über, die dem bisherigen Gläubiger gegen den Gläubigervertreter zustehen?
Kann der Beklagte, dem das ihm vom Gemeinschuldner verkaufte Grundstück durch diesen übergeben, aber nicht aufgelassen worden ist, dem Konkursverwalter gegenüber, der die Vertragserfüllung gemäß § 17 KO. abgelehnt hat und daraufhin die Herausgabe des Grundstücks auf Grund des § 985 BGB. fordert, mit Erfolg den Einwand der gekauften und übergebenen Sache entgegensetzen?
Zur Bekanntmachung des Bundesrats über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914 (RGBl. S. 360). Übergang des Anspruchs während des Rechtsstreits auf einen Auslandwohner.
Kann im Falle des § 844 Abs. 2 BGB. dem Unterhaltsberechtigten eine Geldrente auf dessen Lebenszeit zugesprochen oder muß stets die mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ermittelt werden?
1. Leidet das Verfahren erster Instanz an einem wesentlichen Mangel, wenn das Landgericht bei erhobener Leistungs- und Feststellungsklage einheitlich anstatt eines Teil-Endurteils auf Feststellung und eines Teil-Zwischenurteils über den Grund des Leistungsanspruchs ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO. für den ganzen Klaganspruch erläßt?
2. Tragweite der Rechtskraft des Zwischenurteils über den Grund des Anspruchs im Verhältnis zum Endurteil auf Feststellung.
1. Übernimmt mit dem Verkauf einer Forderung als Hypothekenforderung der Verkäufer ohne weiteres die Haftung dafür, daß für die Forderung eine Hypothek besteht?
2. Kann derjenige, welcher einen Vertrag zwar in eigenem Namen aber für Rechnung und im Interesse eines Dritten auf Grund des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses (Parzellierungsauftrag) abgeschlossen hat, im Falle der Nichterfüllung von dem Vertragsgegner Ersatz auch des Schadens fordern, den der Dritte durch die Nichterfüllung erlitten hat?
Liegt eine wirksame Abtretung in der Vereinbarung, daß die jeweils jüngsten Forderungen einer offenen Handelsgesellschaft bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag als abgetreten gelten, einer Einziehung zugunsten des neuen Gläubigers aber nur die bei Beendigung der Gesellschaft jüngsten Forderungen unterworfen sein sollen?