Ist eine Feststellungsklage des Inhaltes zulässig, daß der Erbe verpflichtet sei, ein einer juristischen Person ausgesetztes Vermächtnis im Werte von mehr als 5000 M zu zahlen, sobald die Genehmigung des Landesherrn zum Erwerbe erteilt sein werde?
Unterliegen Geldvermächtnisse, die im Testamente eines im Auslande verstorbenen Ausländers deutschen, innerhalb des Deutschen Reichs wohnhaften Vermächtnisnehmern zugewendet sind, der Reichserbschaftssteuer?
Wird der in § 23 ZPO. zugelassene Gerichtsstand durch Vermögen begründet, das der Zwangsvollstreckung nicht unterworfen ist? Hat dieser Gerichtsstand zur Voraussetzung, daß der Beklagte über das Vermögen in irgend einer Weise selbständig verfügen kann? Sind insbesondere Gegenstände, die zu einer fortgesetzten Gütergemeinschaft gehören, als Vermögen des am Gesamtgute anteilsberechtigten Abkömmlings im Sinne des § 23 ZPO. anzusehen?
In welcher Weise kann ein Vertrag, der im Namen einer durch zwei Geschäftsführer gemeinsam zu vertretenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur von einem der Geschäftsführer telephonisch geschlossen worden ist, nachträglich durch den anderen Geschäftsführer dem Vertragsgegner gegenüber stillschweigend genehmigt werden?
Sind die nach dem hamburgischen Expropriationsgesetze vom 5. Mai 1886 mit der Entscheidung der Entschädigungsstreitigkeiten in Enteignungssachen befaßten Schätzungskommissionen zulässige Sondergerichte oder Verwaltungsbehörden, denen diese Streitigkeiten durch Landesgesetz überwiesen werden konnten?
Kann ein arglistiges Verschweigen des Rechtes eines Dritten an der verkauften Sache darin gefunden werden, daß sich der Verkäufer, der vom Bestehen dieses Rechts bestimmte Kenntnis hat, dem Käufer gegenüber den Anschein gibt, als halte er das Bestehen des Rechts für zweifelhaft?
1. Hat der Anspruch des Gläubigers gegen den Übernehmer des Vermögens seines Schuldners auf Grund des § 419 Abs. 1 BGB. die formelle Rechtsgültigkeit des Übernahmevertrages (§ 311 BGB.) zur Voraussetzung?
2. Unterliegt ein Vertrag, durch welchen eine Gesellschaft ihre sämtlichen einzeln aufgeführten Vermögensgegenstände einschließlich der Forderungen übereignet, der Formvorschrift des § 311 BGB.?
3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein solcher Vertrag, insoweit er die Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände enthält, zufolge der Konversion nach § 140 BGB. aufrechterhalten werden, und ist in diesem Falle der Anspruch des Gläubigers aus § 419 Abs. 1 gegen den Übernehmer begründet?
Sind unentgeltliche Verfügungen, die der Gemeinschuldner vor der Eheschließung zugunsten seines späteren Ehegatten vorgenommen hat, nach § 32 Nr. 2 KO. anfechtbar?
Haftet derjenige, der ein Handelsgeschäft unter Lebenden erwirbt und unter der bisherigen Firma fortführt, ohne weiteres auch für die Verbindlichkeiten, die der frühere Inhaber im Betriebe des Geschäfts durch Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kartell) übernommen hat?