Verzicht des gemeinsamen Vertreters auf Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen. Erfordernisse und Auslegung eines den Vertreter zum Verzicht ermächtigenden Beschlusses der Gläubigerversammlung.
Ist für die Entscheidung der Frage, ob eine verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch ist, von Bedeutung, daß ein Dritter dem Schuldner gegenüber die Verpflichtung übernommen hat, die von diesem verwirkte Strafe zu bezahlen?
1. Findet der § 566 BGB. auf einen Vorvertrag Anwendung, durch den sich die Parteien zum Vermieten und Mieten eines Grundstücks auf längere Zeit als ein Jahr verpflichten?
2. Gilt die Bestimmung des § 566 Satz 2 auch dann, wenn die Parteien einen Mietvertrag auf nur ein Jahr nicht gewollt haben und nicht geschlossen haben würden?
Kann der Gläubiger, wenn gemäß § 109 ZPO. das Verfahren wegen Rückgabe einer Sicherheit bereits eingeleitet ist, auf die Feststellung klagen, daß die Veranlassung zur Sicherheitsleistung nicht weggefallen sei?
Kann im Enteignungsverfahren, falls gegen die im Verwaltungsweg erfolgte Festsetzung der Entschädigung der Rechtsweg beschritten ist, der Eigentümer vom Unternehmer Zahlung des vorläufig festgesetzten Betrags, wenigstens insoweit fordern, als er nicht angefochten ist?
Zur Auslegung von Lizenzverträgen. Ist es gerechtfertigt, der späteren Nichtigerklärung des Schutzrechts bei Gebrauchsmusterlizenzverträgen eine andere Wirkung zuzuschreiben, als bei Patentlizenzverträgen?
1. Zur Frage der Haftung des ausscheidenden Teilhabers einer offenen Handelsgesellschaft für die Forderung aus einem Mietvertrage, der vor seinem Ausscheiden geschlossen und gemäß getroffener Bestimmung nach seinem Ausscheiden stillschweigend verlängert worden ist.
2. Inhalt der Bestimmung eines auf feste Zeit abgeschlossenen Mietvertrags, daß die Kündigung bestimmte Zeit vor Ablauf des Vertrags zu erfolgen habe und daß der Vertrag im Falle der Unterlassung der Kündigung als auf weitere Zeit verlängert gelte.
1. Einwand der mangelnden Parteifähigkeit in der Revisionsinstanz.
2. Kann dieser Einwand darauf gestützt werden, daß die Klage gegen eine als offene Handelsgesellschaft bezeichnete Firma gerichtet, deren Inhaber jedoch in Wirklichkeit ein Einzelkaufmann ist?