Liegt unzulässige Klagänderung vor, wenn der Kläger Forderungsteile geltend macht, die während des ersten Rechtszuges auf ihn zurückübertragen sind?
2. Kann der Forderungspfandschuldner gegen den Drittschuldner auf Zahlung "unbeschadet des Rechts des Pfandgläubigers", sowie auf Hinterlegung oder auf Zahlung an den Pfandgläubiger klagen?
Kann eine Gesellschaft m. b. H. denjenigen, welcher sich anläßlich einer Erhöhung des Stammkapitals zur Übernahme eines Geschäftsanteils zu einem bestimmten Betrag verpflichtet hat, auf Grund dieser Verpflichtung auf Zahlung in Anspruch nehmen, nachdem das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden ist, ohne daß die Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses zum Handelsregister erfolgt war?
Inwieweit darf der Baugeldgeber, nachdem er vom Baugeldempfänger bewirkte Abtretungen von einzelnen Baugeldraten angenommen hat, dem neuen Gläubiger Einreden aus dem Baugeldvertrag entgegensetzen?
Ist gegen die Versäumung der Frist zum Nachweis über die Zahlung des Gebührenvorschusses in der Revisionsinstanz die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig? Voraussetzungen der Wiedereinsetzung.
Hat der Vater, der die Entrichtung der Aussteuer an die Tochter auf Grund des § 1621 Abs. 2 BGB. verweigert, den Beweis der Fortdauer des unsittlichen Lebenswandels der Tochter zu führen? Welcher Zeitpunkt ist in dieser Beziehung maßgebend?
Ist § 2285 BGB. auch auf gemeinschaftliche Testamente anwendbar? Nach welchem Rechte bestimmt sich die Anfechtbarkeit eines solchen vor dem 1. Januar 1900 errichteten Testaments? Anfechtung wegen irriger Annahme oder Erwartung des Nichteintritts eines Umstandes.
Ist es zulässig, eine Gesamthypothek auf dem einen Grundstück als Buch-, auf dem anderen als Briefhypothek einzutragen?
2. Muß die Bewilligung, daß eine bereits eingetragene Buchhypothek auf einem weiteren Grundstücke eingetragen werde, die Ausschließung der Erteilung des Hypothekenbriefes enthalten?
Tragweite der Formvorschrift des § 313 BGB. im Falle der Fristverlängerung bei Grundstücksangeboten in Verbindung auch mit der Vorschrift des § 176 Abs. 2 FrGG., wonach die in einer notariellen oder gerichtlichen Urkunde bezogene und dem Protokolle als Anlage beigefügte Schrift einen Teil des Protokolls bildet.