Kann der Akzeptant eines Wechsels seine Verpflichtung deshalb ablehnen, weil sein Vorname ein anderer ist als der, den die Adresse und das Akzept aufweisen?
Wird nach § 351 BGB. der erklärte Rücktritt vom Vertrage dadurch hinfällig, daß der Rücktrittsberechtigte nachher durch sein Verschulden in die Lage kommt, das Empfangene nicht zurückgeben zu können?
Ist bei der Ermittelung, ob und inwieweit die Offizierspension hinter den von dem pensionierten Offizier zuletzt bezogenen Gebührnissen an Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß zurückbleibt, die Verstümmelungszulage und die Kriegszulage hinzuzurechnen?
Bedeutet ein schenkweise erteiltes Wechselakzept, das sich noch in Händen des Beschenkten befindet, nur ein Schenkungsversprechen im Sinne des § 518 BGB., oder schon die Bewirkung der versprochenen Leistung? Wie kann ein formloses Schenkungsversprechen wirksam bestätigt werden?
1. Erstreckt sich nach der mit Rußland abgeschlossenen Konvention über die Regulierung von Hinterlassenschaften vom 12. November/31. Oktober 1874 (RGBl. von 1875 S. 136) die Zuständigkeit der Gerichte des Sterbeortes auch auf Vermächtnisansprüche, die, wenn ein Angehöriger des anderen Vertragsstaates im Inlande verstirbt, von einem inländischen Staatsangehörigen gegen seinen Nachlaß erhoben werden?
2. Können einzelne in einem eigenhändigen Testamente enthaltene Verfügungen für sich allein in der Form des § 2255 BGB. widerrufen werden?
3. Nachträgliche undatierte Veränderungen eines eigenhändigen Testaments.
Darf in Elsaß-Lothringen das Ersuchen eines Vormundschaftsgerichts um Rechtshilfe insoweit abgelehnt werden, als es darauf gerichtet ist, den Vater eines unehelichen Kindes mit der Erklärung zu vernehmen, daß er sich wegen der zu zahlenden Unterhaltsbeträge der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfe?
Erlischt die auf Grund eines Arrestbefehls erfolgte Forderungspfändung, wenn in dem Verfahren über die Hauptsache die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner rechtskräftig abgewiesen wird? oder bleibt das Pfändungspfandrecht des Arrestgläubigers trotz dieser Abweisung bis zur formellen Aufhebung bestehen?
1. Was ist unter "Verlust ganzer Stücke" (§ 77 Nr. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung) zu verstehen?
2. Kann der Eigentümer einer auf der Eisenbahn beförderten Sache entgegen den Bestimmungen des von einem anderen, aber mit seinem Wissen und Willen abgeschlossenen Frachtvertrags Rechte aus dem § 25 des preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 herleiten?