1. Wird das Recht des Gläubigers, wegen Wegfalls seines Interesses an der Erfüllung des Vertrags ohne Nachfristbestimmung die Rechte des § 326 BGB. auszuüben, dadurch beeinträchtigt, daß er eine Nachfrist bestimmt hat?
2. Wann ist eine Nachfrist angemessen?
Tritt bei der laufenden Versicherung (§ 817 HGB.; § 64 Hamb. Allg. SVB.) infolge der Deklarierung oder der Abladung eine Bindung der Versicherung an das betreffende Schiff mit der Wirkung ein, daß nunmehr eine Versicherung von Gütern in einem bestimmten Schiffe (§ 816 HGB.; § 63 Allg. SVB.) vorliegt? Wann ist die versicherte Reise im Sinne des § 877 Allg. SVB. (vgl. § 828 HGB.) gezwungen aufgegeben? Wann liegt Zustimmung des Güterversicherten zur Aufgabe der Reise, oder Genehmigung der Aufgabe vor?
In einem Zwangsvergleich dem bisherigen Konkursverwalter erteilte Ermächtigung, die noch unverwertete Masse im Interesse der Konkursgläubiger zu verwalten und zu verwerten. Kann der Ermächtigte zu dieser Masse gehörige Ansprüche im Klagewege geltend machen?
Seeversicherung. Wann sind die Schäden im Sinne des § 849 HGB. (§ 101 Hamb. Allg. SVB.) "zunächst durch Kriegsgefahr", und wann durch Seegefahr verursacht? Wesentliche Erhöhung der Gefahr durch die Kriegsereignisse.
Ist bei der Versicherung von Decklast mit der Klausel "frei von Beschädigung", wenn die Güter über Bord gespült werden, nachdem sie zuvor beschädigt wurden, der schon an Bord entstandene Schaden in Abzug zu bringen? Verteilung der Beweislast.
Geht im Zwangsverwaltungsverfahren ein Hypothekengläubiger, der mit seiner Kapitalforderung dem betreibenden persönlichen Gläubiger beigetreten ist, bei der Verteilung der Überschüsse diesem mit der Kapitalforderung vor?
1. Ist § 878 BGB. für einen Fall von Bedeutung, wenn eine den §§ 873, 875, 877 entsprechende Erklärung von einem Nichtberechtigten abgegeben worden ist?
2. Ist die Eintragung eines Veräußerungsverbots zum Schutze einer bestimmten Person im Grundbuche wirksam, wenn zwar auf die zugrundeliegende einstweilige Verfügung, in der der Berechtigte genannt ist, Bezug genommen, im Grundbuche selbst aber der Berechtigte nicht angegeben worden ist?
3. Findet § 892 Abs. 2 Halbs. 1 Anwendung, wenn zum Erwerbe des Rechtes außer der Eintragung noch ein anderer Rechtsakt, der später nachfolgt, erforderlich ist?
4. Kann der durch Eintragung ein Recht an einem Grundstück Erwerbende sich auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs in der Weise berufen, daß er auf dessen Inhalt zur Zeit der Stellung des Eintragungsantrags verweist, wenn zu dieser Zeit sein Rechtsurheber noch nicht als Berechtigter im Grundbuch eingetragen war?
Kann der des Lesens und Schreibens unkundige Ehemann, der eine schriftliche Bürgschaftserklärung seiner Frau mit seiner Unterschrift hat versehen und an den Gläubiger gelangen lassen, gegen dessen Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut mit dem Einwande gehört werden, er sei über den Inhalt der Bürgschaftserklärung getäuscht worden und habe seine Zustimmung dazu nicht erteilt?