Wird dem § 172 BGB. dadurch genügt, daß der vorgebliche Vertreter eine in seinen Händen befindliche beglaubigte Abschrift der Vollmachtsurkunde dem Dritten vorlegt oder sich ihm gegenüber auf diese Abschrift beruft?
1. Ist eine Partei im Sinne des § 580 Nr. 7b ZPO. zur Benutzung einer ihr als vorhanden bekannten Urkunde erst dann instand gesetzt, wenn sie den Inhalt der Urkunde kennt, oder schon dann, wenn sie die Urkunde zu beschaffen und sich über ihren Inhalt zu unterrichten vermag?
2. Zur Anwendung des § 810 BGB., § 428 ZPO.
1. Ist ein Haftbefehl ein Urteil im Sinne von § 839 Abs. 2 BGB.?
2. Setzt die Verhaftung gemäß § 215 StPO. die vorherige Androhung dieser Maßregel voraus?
3. Über die Haftung der überstimmten Mitglieder einer Kollegialbehörde.
4. Über die Zulässigkeit der Zeugenvernehmung der Richter hinsichtlich des Ergebnisses der Beratung.
5. Findet § 529 Abs. 3 ZPO. auch dann Anwendung, wenn über die Gegenforderung sofort entschieden werden kann?
Wie verhält sich in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Dezember 1915 (RGBl. S. 833) der § 3 (betreffend weitere Zustellungen, die nach den bisherigen Vorschriften wirksam sind) zu § 1 Abs. 2 und § 2 (betreffend Zustellungen, die gegen § 172 ZPO. verstoßen)?
1. Wonach entscheidet es sich, ob eine Versicherung für Rechnung wen es angeht für eigene oder für fremde Rechnung genommen ist? Bedeutung des Umstandes, daß die Versicherung von dem Reeder auf behaltene Ankunft und im Interesse eines Gläubigers genommen ist.
2. Was ist unter Beeinträchtigung der auf den Versicherer im Falle der Zahlung übergehenden Rechte (§ 804 Abs. 3 HGB.) zu verstehen?
3. Art der Verrechnung im Falle des § 804 Abs. 1 HGB., wenn der erlittene Schade, die dafür entstandene Ersatzforderung und die von dem Versicherer geleistete Vergütung den Beträgen nach nicht übereinstimmen.
Haben auf Kündigung angestellte städtische Beamte nur dann Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine in dem städtischen Besoldungsetat aufgeführte Stelle bekleiden?