1. Welche Behörde ist zur Vertretung des preußischen Staates berufen gegenüber der Ruhegehaltsklage eines Beamten, welcher zunächst in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war und demnächst, nach Verlegung seines Wohnsitzes, mit Pension in den endgültigen Ruhestand getreten ist?
2. Zum Begriff der die Klagefrist in Lauf setzenden Entscheidung in § 23 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27. März 1872/30. April 1884.
Ist für den Vertrag über die freiwillige Abtretung eines zu enteignenden Grundstücks die schriftliche Form auch dann genügend, wenn die Einigung der Beteiligten auch die Entschädigung umfaßt und diese in Grund und Boden gewährt wird, also ein Austausch von Grundstücken stattfindet?
Rechtliche Bedeutung der Zeichnung auf neu aufgelegte Wertpapiere bei einem Bankier, der Weitergabe dieser Zeichnung an die Hauptzeichnungsstelle und der Zuteilung von Wertpapieren durch diese an den Bankier.
1. Erfordernisse des Urteilstatbestandes. 2. Kann ein Teilurteil erlassen werden, wenn ein geltend gemachter einheitlicher Schadensersatzanspruch insoweit für unbegründet erachtet wird, als der Schaden in einem Teile des in Betracht kommenden Zeitraums entstanden sein soll?
3. Ist gegen ein unzulässigerweise erlassenes Teilurteil ein Rechtsmittel statthaft? In welcher Weise ist in solchem Falle zu verfahren?
Nach welchen Grundsätzen ist die Mängelrüge zu erstatten, wenn die Ware gemäß den Vereinbarungen der Beteiligten vom Verkäufer unmittelbar an den Abkäufer des Käufers abgeliefert wird?
Kann derjenige, der gemäß § 283 BGB. Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung hat, weil der Gegner einem auf Wandelung lautenden Urteile nicht entsprochen hat, seinen Schaden in der Art geltend machen, daß er die Annahme der nach dem Urteil ihm obliegenden Leistung, erforderlichenfalls neben Zahlung eines zum Ausgleich dienenden Geldbetrags, vom Gegner verlangt?
1. Bildet bei der Stufengründung einer Aktiengesellschaft der nach § 196 HGB. gefaßte Beschluß der Aktionäre oder schon der auf Errichtung der Gesellschaft abzielende und dazu geeignete Gesellschaftsvertrag den Gegenstand der Besteuerung aus der Tarifst. 25 zu a preuß. StempStG. vom 30. Juni 1909?
2. Ist dabei der Tatbestand der Steuervorschrift erst erfüllt, wenn und soweit gemäß Abs. 3 das. das Grundkapital eingezahlt ist?
3. Steht im Falle zu 2 die Übernahme der Verpflichtung zum dinglichen Einbringen der "Einzahlung" steuerrechtlich gleich?
Inwieweit ist der Rechtsweg zulässig für einen Anspruch auf Ersatz eines Gebäudeschadens, der durch Erderschütterungen als Folge von Schießübungen auf einem benachbarten Artillerieschießplatze herbeigeführt ist?
Zur Bestimmung des Begriffs der nach der Tarifst. 48 zu III Abs. 2 preuß. StempStG. vom 30. Juni 1909 zu versteuernden Pachtverträge "auf unbestimmte Zeit".