Muß ein Darlehensschuldschein im Sinne der § 40 Abs. 3, § 30 Abs. 3 AnlAblG. nach den für Verpflichtungsurkunden der Gemeinden usw. geltenden Formvorschriften ausgestellt sein?
Bestimmt sich die Annahme eines ausländischen Kindes an Kindes Statt durch einen Deutschen insoweit nach den ausländischen Gesetzen, als es sich um die Einwilligung eines Dritten handelt, zu welchem das Kind in einem familienrechtlichen Verhältnis steht?
Ist § 74 Abs. 1 Satz 4 AufwG. auch dann anwendbar, wenn es sich um die Beschwerde eines Zeugen gegen einen Beschluß handelt, durch den das Landgericht in einer Aufwertungssache die Verweigerung der von ihm angeordneten Aussage des Zeugen für unrechtmäßig erklärt hat?
Ist die Reichsbank verpflichtet, ihre Banknoten mit Vorkriegsdatum in Gold einzulösen? Haftet das Reich den Inhabern dieser Banknoten auf Schadensersatz, weil der Reichskanzler schuldhaft die Inflation herbeigeführt habe?
Erlangt eine nach § 798 ZPO. zu früh vorgenommene Pfändung Wirksamkeit und begründet sie ein Absonderungsrecht des Gläubigers im Konkurs über das Vermögen des Schuldners, wenn die in der bezeichneten Vorschrift bestimmte Frist noch vor der Konkurseröffnung abläuft?
1. Schränkt § 2 Abs. 2 der preußischen Verordnung betr. das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen vom 15. November 1899 für das Gebiet des Verwaltungszwangsverfahrens den Rechtsweg für solche Ansprüche ein, die sich auf die Haftung öffentlicher Körperschaften für Amtspflichtverletzungen ihrer Beamten gründen?
2. Inwieweit haben die Vollstreckungsbehörden im Verwaltungszwangsverfahren die Belange des Schuldners wahrzunehmen, insbesondere in seinem Interesse dafür zu sorgen, daß bei der Versteigerung gepfändeter Sachen ein angemessener Erlös erzielt wird?
Sind Vereinbarungen des Staates mit einem Beamten über dessen vermögensrechtliche Ansprüche zulässig? Können sie dadurch getroffen werden, daß der Staat einem an vermögensrechtliche Vorbehalte geknüpften Antrag des Beamten stattgibt, ohne sich zu den Vorbehalten zu erklären?
1. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Zwangsversteigerungstermin vertagt werden? Enthält die sachlich ungerechtfertigte Vertagung eines solchen Termins stets ein Verschulden des Versteigerungsrichters?
2. An wen ist der Beschluß zuzustellen, durch den das höhere Gericht ein gemeinsames Vollstreckungsgericht bestellt? Welches Gericht hat für die Zustellung dieses Beschlusses zu sorgen?
Gelten die Vorschriften über die Begründung der Berufung und über die Frist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr für die Konsulargerichtsbarkeit in Ägypten?
1. Verliert ein preußischer nichtrichterlicher Beamter bei unerlaubter Entfernung vom Amte seinen Gehaltsanspruch ohne weiteres kraft Gesetzes oder nur kraft besonderer Entziehung?
2. Kann der Staat gegenüber dem Gehaltsanspruch eines Beamten die Einrede der Arglist erheben?