1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Kirchenpatron verpflichtet, zu den Kosten einer Heizungsanlage beizutragen?
2. Inwieweit ist das Gericht an die nach §§ 707 flg. II 11 ALR. erlassene Entscheidung der Regierung gebunden, daß eine Heizungsanlage zwar zur Aufrechterhaltung des Gottesdienstes, aber nicht zur Erhaltung des Bauwerks notwendig sei?
3. Ist eine Entscheidung der Regierung über die Notwendigkeit der Heizungsanlage Voraussetzung für die Eröffnung des Rechtswegs, wenn die Kirchengemeinde und der Patron zwar über die Notwendigkeit der Heizungsanlage, nicht aber über den Grund, aus dem diese notwendig ist, einverstanden sind?
1. Unter welchen Umständen stellt die öffentliche Warnung vor einem Arbeitgeber in einer die Interessen der Angestellten vertretenden Zeitschrift eine Handlung wider die guten Sitten nach § 826 BGB. dar?
2. Bedeutung des Schiedsspruches des Schlichtungsausschusses nach Maßgabe der Verordnungen über Tarifverträge usw. vom 23. Dezember 1918 und vom 12. Februar 1920 (RGBl. 1918 S. 1456, 1920 S. 218).
1. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalles in § 233 ZPO. 2. Welche Bedeutung haben eine dem telegraphischen Vertragsangebot beigefügte Verweisung auf einen nachfolgenden Brief und der Inhalt des gleichzeitig mit dem Telegramm abgesandten Briefes für den Vertragsschluß?
1. Ist ein Richter in der Berufungsinstanz ausgeschlossen, wenn er an einem Beweisbeschluß oder bei der Beweisaufnahme erster Instanz mitgewirkt hat?
2. Sind Schreibmaschinen Gegenstände des täglichen Bedarfs im Sinne der Vorschriften gegen Preissteigerung und Preistreiberei?
1. Kann die gütergemeinschaftliche Ehefrau auf Herausgabe eines von dem Ehemann als zum Gesamtgute gehörig besessenen Grundstücks mitverklagt werden?
2. Kann der Käufer, dem von dem besitzenden Nichteigentümer ein Grundstück verkauft und übergeben worden ist, gegenüber der Klage des Eigentümers auf Herausgabe einwenden, daß sein Verkäufer dem Kläger gegenüber zum Besitze berechtigt sei?
1. Sind Landesgesetze, die in die Rechte der Beamten eingreifen, unwirksam, wenn sie während der Beratung der Reichsverfassung und in Erwartung des von dieser zu gewährenden Schutzes der wohlerworbenen Rechte der Beamten erlassen worden sind?
2. Ist nach Art. 129 Abs. 2 der Reichsverfassung die Versetzung eines Beamten in ein Amt von geringerem Range zulässig?
3. Stehen die Bestimmungen des sächsischen Übergangsgesetzes für das Volksschulwesen vom 22. Juli 1919, soweit sie die Schuldirektoren betreffen, in Widerspruch mit der Reichsverfassung?
Hat der Käufer, der den Kaufpreis auf Verlangen des Verkäufers an dessen Bank mit dem Auftrag überwiesen hat, den Betrag an den Verkäufer gegen Duplikatfrachtbrief auszufolgen, es zu vertreten, daß die Bank diesem die irrige Auskunft gibt, das Geld sei nicht eingegangen?
Ist der Rechtsweg zulässig für die Rückforderung einer Geldbuße, die an die Reichsstelle für Gemüse und Obst auf Grund eines angeblich erzwungenen Vertrags gezahlt worden ist?