1. Ist das in § 6 Abs. 3 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August 1919 den Pächtern eingeräumte Vorkaufsrecht davon abhängig, daß der Pachtvertrag zur Zeit des Erwerbs des Grundstücks durch das Siedlungsunternehmen noch nicht abgelaufen ist?
2. Zum Begriff des Restguts in § 6 Abs. 3 a. a. O.
Kann der Beitritt zu gewerkschaftlichen Organisationen oder das Verbleiben darin durch Bestimmungen in den Tarifverträgen von den Berufsgenossen rechtswirksam erzwungen werden?
Darf ein Wechselschuldner, dem ein Recht auf Wechselprolongation eingeräumt ist, dies dem Gläubiger nur entgegenhalten, wenn er ihm rechtzeitig den Prolongationswechsel zur Verfügung gestellt hat?
Haftet der Preußische Staat nach der Kabinettsorder vom 25. September 1834 für den Anspruch einer Kirchengemeinde gegen ein säkularisiertes Stift auf Bestreitung kirchlicher Bedürfnisse, wenn die Säkularisation während der französischen Zwischenherrschaft erfolgt und von dem Stiftsvermögen nichts in den Besitz des Preußischen Staates gelangt ist?
1. Zum Grundsatz der unveränderten Firmenfortführung im Falle des § 22 HGB.
2. Worauf hat sich die Prüfung des Registerrichters zu erstrecken, wenn eine abgeleitete Firma von dem Übernehmer durch Veräußerung einer Zweigniederlassung als selbständiges Geschäft oder auf andere Weise vervielfältigt werden soll?
1. Zur Haftung der Eisenbahn im Falle unvollständiger Angaben im Frachtbrief.
2. Zur Haftung der Versicherungsgesellschaft für eine Auskunft, die ein Angestellter des Generalagenten dem Versicherungsnehmer über eine nicht zweifelsfreie Bestimmung der Versicherungsbedingungen erteilt hat.
Wer haftet für den durch Anordnungen örtlicher Arbeiter- und Soldatenräte entstandenen Schaden, wenn diese Anordnungen die Heeresverwaltung betrafen, aber zugleich zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffen worden sind?
Bedarf es, wenn eine vom Gesetz in zulässiger Weise abweichende Satzungsbestimmung infolge Änderung der Gesetzgebung undurchführbar wird, eines besonderen, die Satzungsbestimmung aufhebenden Beschlusses der Generalversammlung, oder tritt ohne weiteres der dem Gesetze entsprechende Zustand ein? Verteilung einer Superdividende an die der Gesellschaft Spiritus liefernden Aktionäre; Verbot solcher Lieferung durch das Gesetz über das Branntweinmonopol.
Betrifft das Reichsgesetz über das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betr. schweizerische Goldhypotheken in Deutschland usw., vom 9. Dezember 1920 auch die dinglichen Ansprüche der Gläubiger solcher Hypotheken?