Dürfen in Preußen Polizeibeamte von der Schußwaffe Gebrauch machen, insbesondere durch Abgabe von Schreckschüssen, um einen Fliehenden zwecks Feststellung seiner Person zum Stehen zu bringen?
Ist die Formvorschrift des § 56 Nr. 8 der preußischen Städteordnung vom 30. Mai 1853 auch dann anzuwenden, wenn es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt?
Ist der Rechtsweg zulässig für einen Schadensersatzanspruch gegen die Reichsstelle für Gemüse und Obst wegen schuldhafter Anwendung der Verordnung über die Einfuhr von Gemüse und Obst vom 13. September 1916?
1. Wird den Erfordernissen des § 61 Binnenschiffahrtsgesetzes genügt, wenn die selbsttätige Verwiegung des ausgelieferten Frachtguts durch Sachverständige beaufsichtigt wird, die nur für die Verwiegung mittels Dezimalwagen amtlich bestellt sind?
2. Müssen bei der nach § 61 BSchG. erfolgenden Gewichtsfeststellung die amtlich bestellten Sachverständigen sich als solche dem Schiffer zu erkennen geben?
1. Ist der deutsche Ausnahmetarif betr. "Zucker zur Ausfuhr" auf Zuckersendungen anzuwenden, die nach dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr aus einem Auslandsstaate zur Grenze eines anderen befördert werden und deutsche Bahnen nur bei der Durchfuhr durch das Deutsche Reich benutzen?
2. Beziehen sich die Vergünstigungen des Art. 25 des Deutsch-Niederländischen Handelsvertrags vom 31. Dezember 1851 (GS. 1852 S. 145) auch auf Eisenbahntarife?
Kann der Pachtzins wegen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im ordentlichen Rechtswege erhöht werden? Inwieweit sind hierbei die Entscheidungen des Pachteinigungsamts zu berücksichtigen?
Kann der Kommittent vom Kommissionär Lieferung von Wertpapieren fordern, die vor dem Kriege an der Londoner Börse gekauft und in London in Depot geblieben waren?