1. Wann ist Wissenschaft vom Dasein eines Schadens im Sinne des § 5 des preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 vorhanden?
2. Die Haftung der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt auf Grund des preußischen Gesetzes vom 1. August 1909.
Zur Frage der Rechtskraftwirkung eines bedingten Endurteils im Ehescheidungsrechtsstreit. Ist die Erhebung einer Scheidungswiderklage im Läuterungsverfahren zulässig?
1. Sind selbständige Apothekengerechtigkeiten auch dann den unbeweglichen Sachen gleichzuachten, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind?
2. Unterliegen Kaufverträge über nicht im Grundbuch eingetragene selbständige Apothekengerechtigkeiten dem Veräußerungsstempel der TarSt. 32 Abs. 1c oder dem Abtretungsstempel der TarSt. 2 des preußischen Landesstempelgesetzes?
Macht die dem § 595 Abs. 4 ZPO. zuwider erfolgte Anordnung der Eidesleistung durch bedingtes Endurteil, statt durch Beweisbeschluß, ohne weiteres die Aufhebung des Urteils notwendig?
Was ist im § 17 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes vom 24. Dezember 1919 unter "erster inländischer Erwerber" zu verstehen? Kann sich der Verkäufer im Kaufvertrage den Ersatz der Umsatzsteuer für den Fall ausbedingen, daß er zu ihr herangezogen werden sollte?
1. Findet § 323 Abs. 4 ZPO. auch auf privatschriftliche Vergleiche Anwendung?
2. Kann die Erhöhung der in einem privatschriftlichen Vergleiche festgesetzten Unterhaltsrente wegen nachträglich veränderter Umstände gefordert werden?
Liegt "neue Gestaltung" eines Gebrauchsgegenstandes vor, wenn ein bekanntes Modell für einen neuen Gebrauchszweck dadurch verwendbar gemacht wird, daß es mit anderen Schriftzeichen versehen wird?
1. Kann noch auf Leistung erkannt werden, wenn ihre Unmöglichkeit zur Zeit der Urteilsfällung feststeht?
2. Kann sich der Schuldner gegenüber der Klage aus § 283 BGB. auf eine vor Erlaß des Leistungsurteils eingetretene, von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit berufen, oder ist er gemäß § 767 ZPO. mit diesem Einwand ausgeschlossen?
1. Ist der auf Lieferung der verkauften Ware gegen Zahlung des Vertragspreises verklagte Verkäufer, wenn er einen ausdrücklichen Einwand wegen der inzwischen eingetretenen Geldentwertung nicht erhoben hat, unter allen Umständen antragsgemäß zu verurteilen?
2. Geht der im Lieferungsverzuge befindliche Verkäufer durch seinen Verzug des Rechts, sich auf die seit dem Kaufabschluß eingetretene Markentwertung zu berufen, ohne weiteres verlustig?