Begründet die Abstempelung eines Frachtbriefduplikats durch einen Beamten der Eisenbahnabfertigungsstelle die Haftung des Reichs, wenn das Duplikat in der Spalte "Art der Verpackung" eine unrichtige, von dem Frachtbrief abweichende Angabe enthält und der Empfänger sich durch diese Angabe zur Zahlung des Kaufpreises bestimmen läßt?
1. Zum Begriff "Vervielfältigung" eines Werkes (§§ 11, 15 LitUrhG.) im Gegensatz zu Vorbereitungshandlungen für die geplante Vervielfältigung.
2. Verstößt es gegen das LitUrhG. oder gegen die guten Sitten oder gegen das UnlWG., wenn das für die Zeit nach Ablauf der Schutzdauer geplante Erscheinen eines Werkes von einem Verleger, dem urheberrechtliche Befugnisse nicht zustehen, bereits vier Monate vor Ende der Schutzfrist den Sortimentsbuchhändlern durch Rundschreiben bekannt gegeben wird?
1. Findet auf Eisenbahnfrachtsendungen, die während des Waffenstillstandes aus Elsaß-Lothringen nach dem übrigen Deutschland befördert worden sind, das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr oder die Eisenbahnverkehrsordnung Anwendung?
2. In welcher Währung kann in einem solchen Falle Entschädigung für den Verlust des Gutes verlangt werden, und wie hat der Inländer bei Verzug des Schuldners den Anspruch auf Ersatz des durch die Geldentwertung entstandenen Schadens zu begründen?
Ist ein Vergleich rechtswirksam, der im Verfahren über Erhöhung der Miete vor einem städtischen Mieteinigungsamt geschlossen wurde und in dem eine Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstücke übernommen ist?
Sind die Vorschriften des sächsischen Gesetzes über eine Altersgrenze und die Pensionsdienstzeit der Beamten und Lehrer vom 29. Mai 1923 in ihrer Anwendung auf die ordentlichen Mitglieder des Landeskonsistoriums, insbesondere auf den Präsidenten dieser Behörde, mit Art. 137 Abs. 3 Satz 2 der Reichsverfassung vereinbar?
1. Ist eine Ersatzzustellung gemäß § 184 Abs. 1 ZPO. gültig, die nicht an einen Beamten oder Bediensteten, sondern an eine zur Entgegennahme der Zustellung vorher rechtswirksam bevollmächtigte Person erfolgt?
2. Schließen die §§ 213, 215 HGB. jeden vermögensrechtlichen Anspruch des Aktionärs auf etwas anderes als den bilanzmäßigen Gewinn des verflossenen Geschäftsjahres für die Zeit des Bestehens der Aktiengesellschaft aus?
3. Zur Frage der Zulässigkeit der Gewährung sog. Gratisaktien.