Übereinkunft, daß die Fortentrichtung zugesagter Unterstützungsgelder von der Entscheidung eines sog. Familienrates abhängig sein soll. Freies oder billiges Ermessen? Inwiefern ist Auslegung einer Vertragsurkunde Revisionsgrund?
Regreß des Bürgen gegen den Hauptschuldner auch ohne Klagencession abseiten des bezahlten Gläubigers. -- Kann der debitor cessus, welcher nach der Certioration auf Grund einer vor derselben übernommenen Bürgschaft einen Gläubiger des Cedenten bezahlt hat, gegen den Cessionar mit der ihm durch die Zahlung erwachsenen Forderung an den Cedenten kompensieren?
Das Recht des Faustpfandgläubigers auf abgesonderte Befriedigung im Konkurse ist nach lübischem und rostockschem Recht nicht davon abhängig, daß der Faustpfandgläubiger bis zur Geltendmachung des Rechtes ununterbrochen im Besitze des Faustpfandes geblieben ist.
Annahmeverzug des Gläubigers. Anwendbarkeit der Vorschriften des gemeinen Rechtes über die Verkaufsselbsthilfe bei dem Handelskaufe. Aufrechterhaltung des Verkaufes aus dem Gesichtspunkte einer nützlichen Geschäftsführung. Die Bestimmung über den Umfang der Verpflichtung des Käufers in dessen billiges Ermessen gestellt. Beweislast bei der Untersuchung.
1. Finden gegenüber der fünfjährigen Verjährung des Art. 146 H.G.B. die landesrechtlichen Gründe der Ausschließung der Verjährung, namentlich die des §. 512 preuß. A.L.R. I. 9 Anwendung?
2. Begriff der Fälligkeit in Art. 146 H.G.B.
3. Schützt die Verjährung des Art. 146 nur den Gesellschafter als solchen?
Ist der für seine Person wegen einer Privatschuld beklagte Mitinhaber einer offenen Handelsgesellschaft befugt, die der offenen Handelsgesellschaft gegen den Kläger zustehende Gegenforderung auf die beklagte Forderung zu kompensieren?
1. Ist auf die nach dem Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 zu gewährende Entschädigung eine Witwenpension anzurechnen, wenn die Voraussetzung des §. 4 dieses Gesetzes nicht zutrifft?
2. Ursachlicher Zusammenhang im natürlichen Sinne und im Rechtssinne.
Erlischt die für eine bestimmte Saldoforderung bestellte Sicherheit, wenn dieser Saldo in neue Rechnung übertragen und durch eine Saldoziehung ausgeglichen ist?