1. Inwieweit beschränkt der Art. 304b Abs. 2 des Versailler Vertrags die sachliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte?
2. Zu den Begriffen "Abnahme" und "Ablieferung" im Sinne der §§ 97 Abs. 1 und 76 Abs. 1 der Eisenbahnverkehrsordnung.
3. Rechtliche Bedeutung und Entkräftung einer in Erwartung der Leistung ausgestellten Quittung.
4. Wie haftet die Eisenbahn, wenn der Empfänger die Annahme des Frachtguts verzögert?
1. Haftet bei zweimaligem Verkauf derselben Sache der durch Übergabe Besitzer gewordene spätere Käufer, der durch planmäßiges Zusammenwirken mit dem Verkäufer das Recht des ersten Käufers vereitelt und sich daher aus § 826 BGB. schadensersatzpflichtig gemacht hat, dem ersten Käufer nach § 249 BGB. auf Herausgabe der Sache oder nur auf Geldersatz?
2. Zur Auslegung des § 137 GVG.
Sind Vereinbarungen, die eine rechtsgeschäftliche Verfügung über schuldrechtliche Auflassungsansprüche enthalten, der Formvorschrift des § 313 BGB. unterworfen?
1. Eigenartige selbständige Schöpfung als Voraussetzung für die Entstehung des Urheberrechts an einem Schriftwerke, im Gegensatz zur bloßen Gehilfentätigkeit.
2. Zum Begriff "Schriftwerk".
3. Ist das Vervielfältigungsrecht eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung eines Verlagsrechts?
Genügt im Falle des § 510 BGB., § 7 des Reichssiedlungsgesetzes zur Mitteilung des Inhalts des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrags die Zusendung einer vollständigen Ausfertigung des letzteren? Wer ist, falls diese Unklarheiten enthält, zur Erteilung weiterer Auskunft verpflichtet?
Muß der Verkäufer, wenn er dem säumigen Käufer zur Entgegennahme der Auflassung eine Nachfrist setzt, ohne einen bestimmten Auflassungstermin zu bezeichnen, den Käufer ausdrücklich auffordern, einen Auflassungstermin zu vereinbaren?
In welchem Umfange sind die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften auf das Erbbaurecht anzuwenden? Kann insbesondere ein Erbbaurecht auf Grund des § 3 der Verordnung zur Behebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 (RGBl. S. 1968) enteignet werden?
Ist bei gleichzeitiger Veräußerung eines Grundstücks und des darauf betriebenen Geschäfts das für die Übertragung des letzteren gewährte Entgelt bei der Feststellung des Veräußerungspreises nach § 8 des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar 1911 zu berücksichtigen?
Können die einem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen durch Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 4 RSiedlG. erwachsenen Ansprüche, insbesondere das Recht auf Auflassung, an einen Dritten abgetreten werden?